Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld und alg1

Frage: elterngeld und alg1

sanne1202

Beitrag melden

hallo, ich erhalte in kürze meine kündigung wegen insolvenz.ich war 12 jahrein der firma.ich bin in der 14.ssw und am 15.07. beginnt mein mutterschutz.bis zum mutterschutz bekomme ich dann ja alg1. nun meine frage. ich möchte gern 2 jahre erziehungsurlaub nehmen ist es möglich im ersten jahr dann das elterngeld zu bekommen und im zweiten jahr dann alg 1? oder wie geht das dann alles von statten? was bekomme ich die 2 jahre an geld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, das geht nicht. Arbeitslosengeld 1,kann man nur erhalten, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Da Sie Ihr das Kind betreuen, trifft das auf Sie nicht zu. Deshalb bekommen Sie im zweiten Jahr grundsätzlich erstmal keine besonderen Leistungen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Elterngeld wird nun viele Nullrunden in der Berechnung haben, da ALG1 kein Lohn ist. Insolenzgeld auch nicht sofern du das jetzt bekommst. Wenn Du nicht verheiratet bist dann solltest Du das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen um lange beitragsfreie Krankenversicherung zu haben. + Kindergeld und für den Rest ist der Vater zuständig wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchtest. Sobald Du das möchtest und Betreuung nachweisen kannst würdest Du wieder ALG1 bekommen anteilig an den Stunden die Du arbeiten kannst.


MamaJonathan

Beitrag melden

Hallo, Du bekommst ALG1 nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Betreuung Deines Kindes nachweisen kannst. Da Du keinen AG hast, kannst Du auch keine EZ beantragen. Also entweder bleibst Du 2 Jahre zu Hause und überbrückst die Zeit mit EG bzw. dem Einkommen Deines Mannes oder Du gehst nach 1 Jahr wieder arbeiten bzw. wenn Du keinen Job bekommst, erhältst Du noch ALG1 anteilig in dem Rahmen, wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dein Kind betreut ist. Was war denn von Deiner Seite aus vor der Insolvenz des AG geplant? Wie wolltest Du da 2 Jahre Geld beziehen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...