Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld und alg1

Frage: elterngeld und alg1

sanne1202

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hallo, ich erhalte in kürze meine kündigung wegen insolvenz.ich war 12 jahrein der firma.ich bin in der 14.ssw und am 15.07. beginnt mein mutterschutz.bis zum mutterschutz bekomme ich dann ja alg1. nun meine frage. ich möchte gern 2 jahre erziehungsurlaub nehmen ist es möglich im ersten jahr dann das elterngeld zu bekommen und im zweiten jahr dann alg 1? oder wie geht das dann alles von statten? was bekomme ich die 2 jahre an geld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das geht nicht. Arbeitslosengeld 1,kann man nur erhalten, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Da Sie Ihr das Kind betreuen, trifft das auf Sie nicht zu. Deshalb bekommen Sie im zweiten Jahr grundsätzlich erstmal keine besonderen Leistungen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Elterngeld wird nun viele Nullrunden in der Berechnung haben, da ALG1 kein Lohn ist. Insolenzgeld auch nicht sofern du das jetzt bekommst. Wenn Du nicht verheiratet bist dann solltest Du das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen um lange beitragsfreie Krankenversicherung zu haben. + Kindergeld und für den Rest ist der Vater zuständig wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchtest. Sobald Du das möchtest und Betreuung nachweisen kannst würdest Du wieder ALG1 bekommen anteilig an den Stunden die Du arbeiten kannst.


MamaJonathan

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Hallo, Du bekommst ALG1 nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Betreuung Deines Kindes nachweisen kannst. Da Du keinen AG hast, kannst Du auch keine EZ beantragen. Also entweder bleibst Du 2 Jahre zu Hause und überbrückst die Zeit mit EG bzw. dem Einkommen Deines Mannes oder Du gehst nach 1 Jahr wieder arbeiten bzw. wenn Du keinen Job bekommst, erhältst Du noch ALG1 anteilig in dem Rahmen, wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dein Kind betreut ist. Was war denn von Deiner Seite aus vor der Insolvenz des AG geplant? Wie wolltest Du da 2 Jahre Geld beziehen?


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