sanne1202
hallo, ich erhalte in kürze meine kündigung wegen insolvenz.ich war 12 jahrein der firma.ich bin in der 14.ssw und am 15.07. beginnt mein mutterschutz.bis zum mutterschutz bekomme ich dann ja alg1. nun meine frage. ich möchte gern 2 jahre erziehungsurlaub nehmen ist es möglich im ersten jahr dann das elterngeld zu bekommen und im zweiten jahr dann alg 1? oder wie geht das dann alles von statten? was bekomme ich die 2 jahre an geld?
Hallo, Nein, das geht nicht. Arbeitslosengeld 1,kann man nur erhalten, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Da Sie Ihr das Kind betreuen, trifft das auf Sie nicht zu. Deshalb bekommen Sie im zweiten Jahr grundsätzlich erstmal keine besonderen Leistungen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Elterngeld wird nun viele Nullrunden in der Berechnung haben, da ALG1 kein Lohn ist. Insolenzgeld auch nicht sofern du das jetzt bekommst. Wenn Du nicht verheiratet bist dann solltest Du das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen um lange beitragsfreie Krankenversicherung zu haben. + Kindergeld und für den Rest ist der Vater zuständig wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchtest. Sobald Du das möchtest und Betreuung nachweisen kannst würdest Du wieder ALG1 bekommen anteilig an den Stunden die Du arbeiten kannst.
MamaJonathan
Hallo, Du bekommst ALG1 nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Betreuung Deines Kindes nachweisen kannst. Da Du keinen AG hast, kannst Du auch keine EZ beantragen. Also entweder bleibst Du 2 Jahre zu Hause und überbrückst die Zeit mit EG bzw. dem Einkommen Deines Mannes oder Du gehst nach 1 Jahr wieder arbeiten bzw. wenn Du keinen Job bekommst, erhältst Du noch ALG1 anteilig in dem Rahmen, wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dein Kind betreut ist. Was war denn von Deiner Seite aus vor der Insolvenz des AG geplant? Wie wolltest Du da 2 Jahre Geld beziehen?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen