Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld umwandeln

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld umwandeln

ChristinaMia

Sehr geehrte Fr. Bader,  Ich habe Fragen zwegs EG. 1. Kind am 09.02.2024 geboren 2. Kind vorraussichtlich ET am 10.5.2025 EG 1LM 0€, 2LM 151,95€, ab LM 3 bis LM 22 785,13€ EG plus Auszahlungen, laut EG Bescheid.  Derzeit beziehe ich EG plus bis Dez. 2025, da aber schwanger, ist meine Frage, wann soll ich das EG umstellen, ab 1. Geburtstag des 1. Kindes (Feb 2025) und zahlt die EG Stelle die restliche Summe dann einfach aus? Oder kann ich es auch jetzt umwandeln lassen (November-Dezember 2024) schriftlich von 1-11 EG basis und 12-13 Elterngeld plus? Möchte keinen Fehler machen um dann beim 2. Kind das selbe EG zu erhalten? Kann ich das so formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mein Elterngeld plus von (Tochter.., geb. Am 9.2.24) wie folgt umstellen 1-11basis und 12-13 plus. Oder muss ich es um keine Nachteile zu haben es anders formulieren und lieber erst im Februar 2025 ein Brief schreibe, bitte um Auszahlung des restliche Elterngeldes bis (?? März - April 2025??), da ab den 29.März 2025 ich mich erneut in Mutterschutz befinde? Zahlt die EG Stelle es dann wirklich aus? 🙈 Ich bin verheiratet, mein Ehemann bezieht kein EG und beim 2. Kind dann auch nicht.   Über eine Hilfestellung einer korrekten Formulierung und den richtigen Zeitpunkt des absenden eines Briefes an die EG Stelle wäre ich sehr dankbar. 🙏   Mit freundlichen Grüßen  Christina 🤗


Hallo, wenn Sie nicht gearbeitet haben, ist es ohne Probleme möglich, beliebige Monate in Basis-Monate umzuwandeln (wenn Sie gearbeitet haben wird der Lohn halt angerechnet). Schreiben Sie der Eg-Stelle, dass Sie einen bestimmten Monat umwandeln wollen (oder eben mehrere mit genauer Bezeichnung) Liebe Grüße NB  


Ani123

Sie können sich das EGplus als Einmalzahlung auszahlen lassen. Das kann auch während des Bezuges des Mutterschaftsgeldes vom 2. Kind passieren.  Sie können auch Monate von EGplus in Basis-EG umwandeln lassen.  "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage Ich, Vorname + Name, die Umstellung des EG für das das Kind, Vorname + Nachname, geb. am xx.xx.xxxx. Ich möchte den Bezug vom DG mit dem 14. Lebensmonat beenden und beantrage die Einmalauszahlung. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Antrags bis zum xx.xx.xxxx" Oder "(s. o.) ... Ich möchte die Lebensmonate 15.-22. von EGplus in Basis-EG umwandeln, so dass ich in den Lebensmonaten 12.-14. Basis-EG bezieht. Beim Rest-EG beantrage ich eine Einmalzahlung. ... (Rest von s. o.)  Die 1. Variante hat hier gut geklappt.  Den Brief können Sie jetzt schon abschicken. Ihre EZ sollten sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Sie werden das gleiche EG wie beim 1. Kind erhalten + den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG. Diesen gibt es während des EG-Bezuges vom 2. Kind max. bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes. 


ChristinaMia

Vielen lieben Dank für die fachliche und schnelle Rückmeldung. 🤗 Ich bin Ihnen sehr dankbar! 🥰♥️😘


ChristinaMia

Vielen Dank für die schnelle Antwort. 🥰🤗


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