Hexerl1979
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre und erwarte mein erstes Kind. Termin ist Ende September. Nun habe ich zwar bei Donum Vitae eine Beratung gehabt, aber mir konnte niemand sicher sagen ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe und auch zum Bezug des Elterngeldes bin ich noch sehr unsicher. Ich beziehe bis Ende 2018 volle Erwerbsminderungsrente und bin auch alleinerziehend. Laut Rentenversicherung hat die Rente nichts mit dem Elterngeld zu tun. Heißt das für mich dass ich einen ganz normalen Antrag stellen kann? Wenn ja, wie hoch wird das Basiselterngeld ausfallen? Verhält es sich bei dem Mutterschaftsgeld genauso? Vielen Dank Mfg
Hallo, Entgeltersatzleistungen wie Renten zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt. Sie werden deshalb nur den Mindestbetrag bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld auf jeden Fall, Mutterschaftsgeld IMO nicht. das sollte aber die KK wissen. Das hättest du ja auch schon beantragen müssen. Elterngeld dürfte aber nur Mindestsatz werden wenn du in den 12 Monaten vorher kein Einkommen hattest. Rente wird nicht als Einkommen gewertet. Wenn mehr wie Mindestsatz würde das IMO auch zu Abzügen führen.
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