Sehr geehrte Frau Bader,
aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich nach Ablauf der Mutterschutzfrist aus der PVK in die GKV zu wechseln, was natürlich während der anschließenden Elternzeit eine große finanzielle Belastung darstellen wird. In der PVK bin ich wegen des hohen Beitragsbemessungssatzes. Da wir im Zuge meiner geplanten Elternzeit jedoch ohnehin das Bundesland wechseln wollen und ich meine Arbeitsstelle wechseln werde, kommt für mich nun die Frage auf, ob ich für die Zeit nach Ablauf der Mutterschutzfrist statt Elternzeit zu beantragen, die Arbeitsstelle kündige und dann nach geplanter "Erziehungs-/ Elternzeit" von einem oder zwei Jahren dann eine neue Stelle im neuen Bundesland antrete. Meine konkreten Fragen nun an Sie:
1. Wäre ich für die "Eltern-/ Erziehungszeit" ohne Arbeitsstelle gesetzlich versichert, da ich ja dann arbeitslos wäre und theoretisch Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte?
2. Kann ich für diese Zeit wie gehabt Elterngeld beantragen, da ich ja keiner Tätigkeit nachgehe und mein Kind zuhause betreue und erziehe?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Viele Grüße
von
hasigoreng
am 20.12.2017, 17:27
Antwort auf:
Elterngeld trotz Kündigung nach Ablauf der Mutterschutzfrist
Hallo,
in der Elternzeit stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Die einzige Möglichkeit, die fruchten würde, wäre, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Elterngeld trotz Kündigung nach Ablauf der Mutterschutzfrist
Du hättest keinen Anspruch auf ALG, da Du Dein Kind selbst betreuen möchtest und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst.
Zudem gibt es dann noch eine Sperre, weil Du selbst kündigst.
So oder so musst Du die Krankenkasse weiter zahlen, aber kannst Dir dann einen neuen Job suchen und dann den alten Vertrag kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 20.12.2017, 17:48
Antwort auf:
Elterngeld trotz Kündigung nach Ablauf der Mutterschutzfrist
Ohne AG keine EZ - also stellt sich die Frage wegen beitragsfreier EZ gar nicht. Wenn wärst du lediglich versichert solange wie du EG beziehst, allerdings gilt dafür der Status den du bei Eintritt in den Mutterschutz hast.
Und arbeitslos wärst du eh nur wenn du eben auch dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehts, heißt du müsstest eine Kinderbetreuung nachweisen.
Was evtl ginge wäre, das du EG Plus wählst, dann entsprechend doppelt so lange EG beziehst, dir aber für die Zeit nach dem Mutterschutz eine TZ-Stelle oder einen Minijob suchst. Bis zu 30 Std die Woche darfst du nämlich in der EZ arbeiten. Da dein VZ-Vertrag (den nicht kündigen) bei deinem eigentlichen AG ruht, brauchst du dann zwar sein OK wenn du innerhalb der EZ woanders arbeitest, aber IMO müsstest du dann aufgrund der Tätigkeit innerhalb der EZ in die gesetzliche rutschen. Wäre dann ja ein eigener Vertrag mit eigenen "Spielregeln" Einkommen müsstest du aber bei EG angeben, das würde dort zu Kürzungen führen. Das würde ich mal prüfen ob das ginge - so als Idee. Sicher bin ich mir aber nicht.
Oder eben in den sauren Apfel beißen und in der EZ die Beiträge zahlen.
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 19:09