Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein befristeter Arbeítsvertrag endet am 15.01.2007. Ich habe nun erfahren, dass ich schwanger bin, der Entbindungstermin ist Ende Januar 2007. Ich bekomme also mein Kind, wenn mein Vertrag ausgelaufen ist. Da ich ja vorher Arbeit hatte und nahtlos in Mutterschutz übergehe, habe ich dann Anspruch auf Elterngeld einer Berufstätigen oder einer Arbeitslosen?
Hallo, wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes noch in einem Arbeitsverhältnis stehen bekommen Sie den Lohn weiter von der KK bis zum Ende des Mutterschutzes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, meine Anfrage bezog sich eher auf den Zeitraum nach dem Mutterschutz, also wenn Elterngeld gezahlt wird. Gelte ich dann (mein Arbeitsvertrag läuft im Mutterschutz aus) als arbeitslos und bekomme 300,00 Euro Sockelbetrag oder wird mein letzes Nettogehalt herangezogen und ich bekomme die 67 % davon? Ich hoffe, dazu kann man überhaupt schon genauere Angaben machen. Gruß Trixie
Mitglied inaktiv
Du bekommst auf jeden Fall Elterngeld (früher Erziehungsgeld), sowie Kindergeld und wenn Du dich arbeitssuchend meldest bekommst du die 67 % deines letzten Gehaltes, musst aber bestätigen, dass die Kinderbetreuung gesichert ist. Du kannst dich auch arbeitssuchend auf eine Teilzeitstelle melden, dann reduziert sich der Betrag entsprechend. Wichtig ist, dass Du das in den drei Monaten nach Beendigung deines letzten Vertrages machst, dich dann freistellen lässt. Ich hatte z.B. einen befristeten Vertrag bis September 2004. Im August 2004 kam meine Tochter zur Welt. Im Oktober habe ich mich arbeitslos gemeldet und im Juni 2005 habe ich mich für Alg 1 (arbeitssuchend) gemeldet. Grüße, Holli
Mitglied inaktiv
Danke für die bisherigen Antworten, doch es geht mir weder um Mutterschutz, noch um Arbeitslosengeld. Ich weiß, dass ich Mutterschutzgeld kriege und auch Arbeitslosengeld, wenn ich mich arbeitslos melden würde. Ich möchte aber in Elternzeit gehen. Und meine Frage zielte auf das Elterngeld ab 2007, was mit den Berechnungsgrundlagen des Erziehungsgeldes nicht vergleichbar ist. Bei Auslaufen eines befristeten Arb.vertrages steht mir (nach dem Zeitraum des Mutterschutzes) Elterngeld in Höhe der 300,00 Euro zu (da zum Zeitpunkt der Geburt der Arb.vertrag nicht mehr besteht) oder Elterngeld von 67 % ausgehend vom letzten Nettogehalt (da ja nicht arbeitslos oder arbeitssuchend bin)? Gruß Trixie
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