Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mein Mann und ich sind Studenten und haben beide einen Nebenjob (er 350€, ich 400€). Wenn wir nun das Elterngeld für 14 Monate beantragen, darf ich in der Zeit dem Nebenjob dann weiterhin nachgehen und bekomme meine 400€ oder wird da was angerechnet? Danke!
Hallo, wenn er es beantragt, können Sie weiter arbeiten gehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn ich das Mutterschaftsgeld, also die 210€ Einmalzahlung beantrage, bekomme ich das Elterngeld dann trotzdem für 14 Monate oder nur für 12? Lieben Dank!
Mitglied inaktiv
Kann mein Mann in der Zeit dann trotzdem weiter studieren? Und bekommen wir trotz Mutterschaftsgeld (210€) für ganze 14 Monate Elterngeld? Lieben Dank!
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Hallo Frau Bader, bei uns besteht die folgende Konstellation. Meine Frau ist seit 2 Jahren Studentin und Ich bin berufstätig. Am 06.09. ist der voraussichtliche Geburtstermin unserer Tochter. Ich möchte gerne die Elternzeit in Anspruch nehmen. Jedoch noch nicht direkt nach der Geburt. Sondern erst Mitte 2015 und Ende 2015 oder Anfang 2016. W ...
Sehr geehrter Frau Bader, hallo zusammen, ist es möglich kein Mutterschaftsgeld zu beantragen, sodass der Vater (verbeamteter Lehrer) dafür volle 12 Monate Elterngeld beziehen kann? Ich studiere, arbeite als studierende Angestellte, verdiene nicht mehr als 390 Euro/Monat. Möchte aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Mutterschutz heraus - soda ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst einmal möchte ich mich für Ihr tolles Angebot hier bedanken. Man bekommt hier kostenlos kompetente und fachkundige Beratung - und das ist einfach super! Nun zu meiner Frage: Ich bin Studentin im Master und plane gegen Endes des Studiums schwanger zu werden. Das muss natürlich finanziell geplant und gut durch ...
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