Hallo, folgende Daten erstmal: 26.05.2007 Hochzeit 08.06.2007 Kindergeburt 15.05.2007 Anfang Mutterschaftsgeld 03.08.2007 Ende Mutterschaftsgeld Wenn wir die Lohnsteuerklassen wechseln, würde dies RÜCKWIRKEND zum 26.05.2007 gelten?! – hätte die Wahl der Lohnsteuerklasse 3/5, 5/3 oder 4/4 – oder auch die Wahl, dass wir uns NICHT gemeinsam veranlagen lassen, einen Einfluss auf das Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 25.07.2007, 10:52