1) Steuerklasse Das Elterngeld wird individuell auf Basis des Nettoverdienstes der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Wir haben derzeit Steuerklasse IV/IV. Kann ich als Ehemann nach der Geburt - also sobald die Höhe des Elterngelds feststeht - in Steuerklasse III wechseln, ohne dass das Elterngeld nach unten angepasst wird? 2) GKV Wie verhält es sich während des Bezugszeitraums des Elterngelds mit den GKV-Beiträgen meiner Frau? Unsere Tochter und ich sind in der PKV. Vielen Dank vorab !
Mitglied inaktiv - 04.06.2007, 13:09