Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, sehr lange

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld, sehr lange

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hallo, ich habe ein Frage bzgl. den neuen Elterngeldes: unser Sohn kam im Mai 2006 zur Welt. Bis dahin arbeitete ich Vollzeit als Erzieherin. Nun bin ich bis August 2007 in Elternzeit. Danach möchte ich gerne halbtags arbeiten. Wie ist es wenn ich nächstes jahr ein zweites Kind bekäme? Bekomme ich durch die halbtags- Arbeit nur die 300 Euro Mindestsatz? Und wie wäre es wenn ich nur ca.ein halbes Jahr Vollzeit ginge, weil ich wieder schwanger wäre? Zudem arbeite ich in einer Heimstätte mit verschiedenen Bereichen. Nun wurde mir gesagt, dass ich nur Anspruch auf meine vorherige ganze Stelle habe, es sei denn ich würde in einen anderen Bereich gehen, wo gerade eine halbe frei ist. Stimmt das so? Im Vorraus vielen Dank MfG Astrid Scheider


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach dem ALter des 1.Kindes bei der Geburt wird die EZ nicht eingerechnet u Sie bekommen keine Kürzung. Der Anspruch auf die Stelle richtet sich nach dem Vertrag. Liebe Grüsse, NB


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