Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus

Frage: Elterngeld Plus

Mala28

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Hallo Frau Bader, bei Lehrkräften wird Elterngeldplus anders bemessen. Angestellte können Elterngeldplus bekommen wenn sie in Teilzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Eine Lehrkraft hat je nach Schulform unterschiedliche Vollzeitstunden. An einer Förderschule sind 27,5 Stunden Pflichtstunden (Vollzeit). Am Gymnasium sind es 25 Pflichtstunden. Wie wird es nun bei Lehrkräften gerechnet? Also wieviel Stunden könnte eine Lehrkraft in Teilzeit arbeiten damit sie Anspruch auf Elterngeldplus hat?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ergibt sich im Rahmen der Prüfung des Elterngeldantrags, dass eine besondere Arbeitszeitregelung vorliegen könnte, ist die nach § 1 Abs. 6 BEEG zulässige Höchststundenzahl durch Umrechnung zuermitteln. Im Verhältnis zu einer Vollzeitarbeitszeit von 40 Stunden entsprechen 30 Stunden einem Erwerbsumfang von 75 %, 25 Stunden im Partnerschaftsbonus einem Erwerbsumfang von 62,5 Prozent. Beispiel : (Lehrer mit einer Pflichtstundenzahl von 27 Stunden): Bei einer grundsätzlichen Pflichtstundenzahl von 27 Wochenstunden für Lehrer entsprechen einem Erwerbsumfang von 30 Arbeitsstunden 20,25 Pflichtstunden (27 * 0,75). Einem Erwerbsumfang von 25 Arbeitsstunden entsprechen 16,875 Stunden. 28 Bei der Berechnung wird die Stundenzahl weder auf- noch abgerundet. Bestehende unterschiedliche Landesregelungen, z.B. beamtete Lehrer, sind zu beachten. Liebe Grüße NB


Felica

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Wie kommst du auf die Idee das das anders berechnet wird. es gilt für jeden bis zu 30 Std TZ sind bei EG-Bezug erlaubt. Völlig egal welcher Beruf. Eine Mindestmenge an Stunden gibt es nicht wobei der Gesetzgeber 15-30 Std TZ empfiehlt.


Mala28

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Weil es so ist! Ich habe jetzt herausgefunden dass ich nicht mehr als 20 Std. arbeiten kann. Mein Basiselterngeld beträgt 1800 Euro. Elterngeldplus 900. Heißt das, wenn ich 20 Std. arbeite bekomme ich zusätzlich 900 Euro oder wird dies auf die 20 Std. umgerechnet.


Ally79

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Ich hatte zwar kein Elterngeld plus, aber damit ich überhaupt noch Teilzeit in Elternzeit war, durfte ich nicht mehr als 2/3 arbeiten. Bei 27 Lehrerstunden musste ich unter 20 bleiben. Ich gehe davon aus, das ist dann in der Berechnung ähnlich. Es geht um die Prozente, nicht die 30 Stunden.


Felica

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Das liegt aber nicht daran das du Lehrer bist sondern weil du so hoch verdienst. Wärst du Putzfrau und würdest ein derartig hohes Einkommen haben, würde genau das gleiche gelten. Rechne halt nach bis wann es sich lohnt. Wüsste nicht warum du nicht in TZ arbeiten könntest. Kenne viele Lehrer die in TZ arbeiten.


Mala28

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Bei 27,5 Stunden dürfte ich 20,63 arbeiten. Bei 25 Stunden 18,75. Aber heisst dass das ich zu meinem Teilzeitgehalt die 900 Euro bekomme?


Felica

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Ja und nein. Du bekommst 900 € EG bei EG Plus. Wenn du aber zuviel dazu verdienst, dann wird das EG gekürzt. Deshalb muss man ausrechnen was sich lohnt. Kannst du mittels des EG-Rechners. Aber EG Plus macht ja auch nur Sinn wenn du bereits nach dem Mutterschutz wieder arbeitest. Wenn du im ersten Jahr daheim bleibst, würde ich Basis-EG nehmen. Und erst im zweiten Jahr in TZ arbeiten. Sobald du nämlich kein EG mehr bekommst darfst du zuverdienen soviel du magst, nur eben nicht über 30 Std die Woche arbeiten. Sonst endet die EZ.


Dojii

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Ja als Lehrkraft musst du die 30 Wochenstunden ins Verhältnis zu deinen Pflichtstunden setzen, dann weißt du, wie viel du arbeiten darfst. Ob du weiterhin die 900 EUR bekommst hängt davon ab, was du vor Geburt des Kindes verdient hast und was du in Teilzeit verdienen wirst. Grundsätzlich darfst du im Elterngeld Plus 50% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes verdienen. ABER dieser Freibetrag ist gesetzlich gedeckelt bei 1.385 EUR netto. Wenn du durch dein Einkommen vor Geburt also eigentlich einen höheren Freibetrag hättest, darfst du trotzdem nicht mehr als 1.385 EUR netto in Teilzeit verdienen, sonst wird der Betrag auf dein Elterngeld Plus angerechnet, der die 1.385 EUR netto übersteigt.


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