Mala28
Hallo Frau Bader, bei Lehrkräften wird Elterngeldplus anders bemessen. Angestellte können Elterngeldplus bekommen wenn sie in Teilzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Eine Lehrkraft hat je nach Schulform unterschiedliche Vollzeitstunden. An einer Förderschule sind 27,5 Stunden Pflichtstunden (Vollzeit). Am Gymnasium sind es 25 Pflichtstunden. Wie wird es nun bei Lehrkräften gerechnet? Also wieviel Stunden könnte eine Lehrkraft in Teilzeit arbeiten damit sie Anspruch auf Elterngeldplus hat?
Hallo, Ergibt sich im Rahmen der Prüfung des Elterngeldantrags, dass eine besondere Arbeitszeitregelung vorliegen könnte, ist die nach § 1 Abs. 6 BEEG zulässige Höchststundenzahl durch Umrechnung zuermitteln. Im Verhältnis zu einer Vollzeitarbeitszeit von 40 Stunden entsprechen 30 Stunden einem Erwerbsumfang von 75 %, 25 Stunden im Partnerschaftsbonus einem Erwerbsumfang von 62,5 Prozent. Beispiel : (Lehrer mit einer Pflichtstundenzahl von 27 Stunden): Bei einer grundsätzlichen Pflichtstundenzahl von 27 Wochenstunden für Lehrer entsprechen einem Erwerbsumfang von 30 Arbeitsstunden 20,25 Pflichtstunden (27 * 0,75). Einem Erwerbsumfang von 25 Arbeitsstunden entsprechen 16,875 Stunden. 28 Bei der Berechnung wird die Stundenzahl weder auf- noch abgerundet. Bestehende unterschiedliche Landesregelungen, z.B. beamtete Lehrer, sind zu beachten. Liebe Grüße NB
Felica
Wie kommst du auf die Idee das das anders berechnet wird. es gilt für jeden bis zu 30 Std TZ sind bei EG-Bezug erlaubt. Völlig egal welcher Beruf. Eine Mindestmenge an Stunden gibt es nicht wobei der Gesetzgeber 15-30 Std TZ empfiehlt.
Mala28
Weil es so ist! Ich habe jetzt herausgefunden dass ich nicht mehr als 20 Std. arbeiten kann. Mein Basiselterngeld beträgt 1800 Euro. Elterngeldplus 900. Heißt das, wenn ich 20 Std. arbeite bekomme ich zusätzlich 900 Euro oder wird dies auf die 20 Std. umgerechnet.
Ally79
Ich hatte zwar kein Elterngeld plus, aber damit ich überhaupt noch Teilzeit in Elternzeit war, durfte ich nicht mehr als 2/3 arbeiten. Bei 27 Lehrerstunden musste ich unter 20 bleiben. Ich gehe davon aus, das ist dann in der Berechnung ähnlich. Es geht um die Prozente, nicht die 30 Stunden.
Felica
Das liegt aber nicht daran das du Lehrer bist sondern weil du so hoch verdienst. Wärst du Putzfrau und würdest ein derartig hohes Einkommen haben, würde genau das gleiche gelten. Rechne halt nach bis wann es sich lohnt. Wüsste nicht warum du nicht in TZ arbeiten könntest. Kenne viele Lehrer die in TZ arbeiten.
Mala28
Bei 27,5 Stunden dürfte ich 20,63 arbeiten. Bei 25 Stunden 18,75. Aber heisst dass das ich zu meinem Teilzeitgehalt die 900 Euro bekomme?
Felica
Ja und nein. Du bekommst 900 € EG bei EG Plus. Wenn du aber zuviel dazu verdienst, dann wird das EG gekürzt. Deshalb muss man ausrechnen was sich lohnt. Kannst du mittels des EG-Rechners. Aber EG Plus macht ja auch nur Sinn wenn du bereits nach dem Mutterschutz wieder arbeitest. Wenn du im ersten Jahr daheim bleibst, würde ich Basis-EG nehmen. Und erst im zweiten Jahr in TZ arbeiten. Sobald du nämlich kein EG mehr bekommst darfst du zuverdienen soviel du magst, nur eben nicht über 30 Std die Woche arbeiten. Sonst endet die EZ.
Dojii
Ja als Lehrkraft musst du die 30 Wochenstunden ins Verhältnis zu deinen Pflichtstunden setzen, dann weißt du, wie viel du arbeiten darfst. Ob du weiterhin die 900 EUR bekommst hängt davon ab, was du vor Geburt des Kindes verdient hast und was du in Teilzeit verdienen wirst. Grundsätzlich darfst du im Elterngeld Plus 50% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes verdienen. ABER dieser Freibetrag ist gesetzlich gedeckelt bei 1.385 EUR netto. Wenn du durch dein Einkommen vor Geburt also eigentlich einen höheren Freibetrag hättest, darfst du trotzdem nicht mehr als 1.385 EUR netto in Teilzeit verdienen, sonst wird der Betrag auf dein Elterngeld Plus angerechnet, der die 1.385 EUR netto übersteigt.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit