joli90
Sehr geehrte Frau Bäder, Mein Sohn ist am 6.11.17 geboren. Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Ich gehe seit Juni 10 Stunden die Woche arbeiten, was jedoch nicht auf mein Elterngeld angerechnet wurde, da es sich noch unter dem durschnittsverdienst des vorherigen Jahres befindet. Nun wurde mir für den 1.11 eine super stelle für Teilzeit angeboten. Allerdings habe ich noch 1 Jahr Elterngeldanspruch. Darf ich nun auf Basis wechseln und mir den Rest auf das Jahr gesehen ausbezahlen lassen ? Ich finde es so schade, dass man für das auf "die Arbeit gehen" bestraft werden soll... schließlich steht ja jedem dieses Geld zu. Falls es angerechnet werden würde oder das nicht ginge, müsste ich mich für "zuhause bleiben " entscheiden, da ich dann finanziell auf das gleiche heraus kommen würde, aber mehr Zeit mit meinem Kind habe.. Ich würde mich über eine Antwort freuen, Viele Grüße J.M
Hallo, ja, das kann man sich vorher auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
Dojii
Du kannst dir das zweite Jahr auszahlen lassen (also rückwirkend auf Basiselterngeld wechseln), ABER da du seit Juni 18 wieder arbeitest würdest du dadurch im Basiseltelterngeld gearbeitet haben und das würde voll auf dein Elterngeld ab Juni 18 angerechnet werden. Das Basiselterngeld ist darauf ausgelegt, dass du nicht arbeitest und das Elterngeld Plus darauf, dass du maximal 50% deines alten Einkommens verdienst. Alles was darüber hinausgeht wird angerechnet.
Ani123
Du könntest deine EZ vorzeitig beenden und fir die restlichen Monate auszahlen lassen. So macht es meine Schwester, allerdings erwartet sie ihr 2.Kind und beendet wegen Mutterschutz. Ruf doch mal bei der EG-Stelle an. Was raten die dir?
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