Mitglied inaktiv
Hallo! Wir sind gerade in der Planungsphase für ein zweites Kind und haben versucht die neue Elterngeld Plus Regelung zu verstehen, aber es ist uns nicht gelungen. Soweit ich verstanden habe, kann man doppelt so lange Elterngeld bekommen, wenn man 15h arbeitet nebenbei. Bekommt man dann nur die Hälfte vom EG oder den vollen Satz? Wird das Geld aus den 15h dann angerechnet? Wenn ja, wie? Beispiel: Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit und verdienen beide so, dass EG im Augenblick auf Höchstsatz hinausläuft. Jetzt würden wir gern beim nächsten Kind beide nach 2 Monaten Mutterschutz 10 Monate parallel Elternzeit machen, dafür aber auch halt jeder 15h arbeiten. (Mal davon ausgehend, dass das vom AG genehmigt wird) Ist das so auch möglich? Wie viel Geld bekommen wir dann tatsächlich? Also jetzt nicht auf den Euro. Aber bekommen wir jeder 1\2 EG+Verdienst der 15h oder womit können wir rechnen? Wie wäre das in so einem Fall mit Krankenkassenbeiträgen? Wir sind aktuell freiwillig gesetzlich versichert. Fallen wir durch den 15h Job in die gesetzliche zurück oder müssen wir die zusätzlich bezahlen? Der Progressionsvorbehalt gilt beim EG Plus wahrscheinlich sich genauso wie beim normalen? Wie ist das dann in Bezug auf die Anrechnung zur Rente geregelt. Bei unserem ersten Kind bekommt immer nur einer die parallelen Monate angerechnet Ich hoffe, Sie können mir die Fragezeichen etwas auflösen. Leider sind die ganzen Rechenbeispiel, die ich gefunden habe immer für die klassischen Gehaltsverteilungen und nur darauf ausgerichtet die EG Zeit für die Frau zu verlängern. Danke für Ihre Arbeit hier!
Hallo, Man kann: 1. Insgesamt 14 Mo. nehmen und die frei auf die Partner verteilen - nur die MG-Monate werden immer der Mutter angerechnet 2. EG-Plus heißt, dass man es halbieren kann bei doppeltem Bezug 3. Wenn beide mind. 4 Mo. zwischen 25 u 30 Std arbeiten, kann man zusätzlich 4 Bonusmonate bekommen Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
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Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
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