Kaetzchen
Hallo, ich möchte auch einmal eine Frage stellen, weil ich mir nicht ganz sicher über die Situation bin. Aktuell arbeite ich in Teilzeit (30Std./Woche) in einem Angestelltenverhältnis in einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein. Fest angestellt sind nur zwei weitere Kollegen. Mein Vertrag läuft bis 30. Juni 2019. Ab März bin ich im Mutterschutz, der ET ist im Mai 2018. Jetzt würde ich gerne nicht die vollen 12 Monate Zuhause bleiben (mein Mann die anderen 2) und überlege, in Teilzeit zu arbeiten. Vorerst bei meiner jetzigen Arbeitsstelle. Aber wie sieht es dann nach Vertragsende aus? Kann ich mir derweil einen neuen AG suchen und erhalte weiterhin das Elterngeld Plus oder kann man das bei einem AG-Wechsel nicht weiter beziehen? Und muss ich schon vor dem Beginn der Elternzeit bzw. des Elterngeldes festlegen, ab wann ich wieder in Teilzeit arbeite? Entschuldigt meine dümmlichen Fragen, aber ich will mir sicher sein und verstehe es noch nicht so ganz. Viele Grüße!
Hallo, Sie müssen dann beim neuen Ag neue EZ beantragen. Besser lassen Sie sich das EG vorher auszahlen Liebe Grüße NB
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