Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberwechsel in Elternzeit/Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberwechsel in Elternzeit/Elterngeld

dmd

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Ich werde Vater und wechsle den Arbeitgeber während der beantragten Elternzeit bzw. des Elterngeldes (angepeilt ist der erste Monat direkt nach der Geburt des Kindes). 1. Muss der neue Arbeitgeber vorab einen Antrag auf Elternzeit erhalten, auch wenn die Elternzeit nur einen Tag in den neuen Monat bzw. das Beschäftigungsverhältnis fällt? 2. Brauche ich für das Amt dringend eine Bescheinigung beider Arbeitgeber (z.b. Arbeitgeber 1 – 2.8-31.8 und Arbeitgeber 2 – 1.9)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen bei beiden AGs Antrag mit Frist 7 Wo stellen, egal wie lange die EZ genommen wird. Liebe Grüße NB


mellomania

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der zweite AG muss ja vor antritt der EZ also 7 wochen vorher auch bescheid wissen. du musst ja dem jetzigen AG 7 wochen vor beginn beide monate mitteilen und da ein teil davon, auch wenn es nur 1 tag ist, den neuen AG betrifft, muss auch er das natürlich wissen. bescheinigung lohn denke ich nur AG 1 denn das EG wird ja aus den 12 monaten vor der geburt berechnet...hoffe ich liege richtig


Felica

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Du weißt doch noch gar nicht wie lange es in die Zeit beim neuen AG fällt. Den Kind ist ja noch nicht da. Mit Glück fällt es ja noch komplett in die Zeit bevor du den AG wechselst. Sobald Kind da ist würde ich ihm aber Bescheid geben sofern es den neuen betrifft. den Einkommen das du bekommst solange du noch EG hast, musst du der EG-Kasse mitteilen. Außerdem darfst du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Irgendwann musst du ja, sofern du EG beziehen willst, auch noch den 2ten Monat nehmen. Sonst müsst ihr den ersten zurückzahlen. Hoffe das ganze gibt kein Ärger mit dem neuen AG, ist ja nicht jeder davon begeistert wenn neue Mitarbeiter schnell wieder ausfallen. Und solange du keine EZ hast bzw nur 7 Wochen bevor du diese mitgeteilt hast, hast du auch keinen Kündigungsschutz.


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