Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld plus ändern

Frage: Elterngeld plus ändern

HeikeH1982

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir bekommen jetzt das 3. Kind K1 geboren am 19.10.2015 (Elterngeldbezug bis einschl. 05/2017 K2 geboren am 02.07.2017 (Eltergendlbezug bis einschl. 01/2019 K2 Endbindungstermin 06.03.2019 (Mutterschutz abv 23.01.2019) Wir haben viele Recherchen durchgeführt, aber nicht wirklich eine verständliche Antwort bekommen, daher anbei die Situation und entsprechende Fragestellung. Wir beziehen für unser zweites Kind noch bis Ende Januar 2019 ElterngeldPlus. Das dritte Kind hat Entbindungstermin am 06.03.2019. Wir würden entsprechend die Elternzeit zum 23.01.2019 beenden um Mutterschutzgeld zu beziehen. Da ich nebenberuflich Selbstständig bin gilt auch hier das Bezugsjahr 2014, da ich durchgängig Elterngeld bezogen haben. Es überschneiden sich quasi nur vom 23.01.2019 bis zum 01.02.2019 (1 Woche und 2 Tage) der letzte Elterngeld plus Monat und Mutterschaftsgeld-Bezug. Muss die Elterngeldstelle informiert werden im Vorfeld? Oder habe ich noch eine Möglichkeit den Elterngeld plus Bezug von Anfang Januar in einen anderen Monat zu schieben? Danke im Voraus für eine Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es ist besser, wenn Sie sich das EG von K 2 vorher auszahlen lassen. Sonst wird es angerechnet Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

x

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...