sengale
Hallo... seit September beziehe ich Elterngeld für unsere Tochter. Von Anfang an war nicht klar, ob mein Freund Elternzeit nehmen kann - er arbeitet lediglich in Teilzeit. Nun ist für uns klar, dass er in den kommenden zwei Monaten definitiv weniger als 30 Std. die Woche arbeiten wird - Elternzeit beantragen will er nicht, und muss er auch nicht, oder? Können wir im Nachhinein für diese zwei Monate Elterngeld beantragen? Ich weiß lediglich, dass man für max. drei Monate rückwirkend Elterngeld bekommt, wenn man den Antrag stellt, aber ob das eben geht, nachträglich, weil klar ist, dass in der Zeit weniger gearbeitet wurde?! Auf dem Hauptantrag hatten wir auch angegeben, dass Partnermonate in Anspruch genommen werden wollen, ohne festen Zeitraum. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine... vielen Dank schon mal. Agnes
Hallo, eigentlich benötigt man für die Beantragung von Elterngeld die Bestätigung vom Arbeitgeber, dass man Elternzeit ist. Wenn er jedoch sowieso weniger als die 30 h pro Woche arbeitet, halte ich das für entbehrlich. Ich würde es einfach mal versuchen Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Soweit ich weiss muss der AG die Elternzeit bestätigen für den Antrag. Also muss er sie nehmen. Wieviel Euro weniger netto wird er denn haben ? Davon bekommt er dann 67% Elterngeld.
sengale
Also, wir würden "nur" die 300,- beantragen wollen, da er sowieso wenig verdient... zudem hat er jeden Monat einen anderen verdienst, je nachdem wie viel er gearbeitet hat. Er hat einen festen Vertrag über 20 Stunden/Woche, die sind ihm garantiert, aber in den letzten Monaten waren es immer mehr, also auch mehr als 30 Stunden. Jetzt ist aber klar, dass er im Febr. und März unter die 30 Std./Woche kommt. Daher die Frage nach Elterngeld... können wir z.B. im April für Febr. und März Elterngeld beantragen, da wir dann nachweisen können, dass weniger als sonst gearbeitet wurde?! LG und danke für die Antwort.
luvi
Hallo, das ist möglich. Ich habe mich deshalb bei der Elterngeldstelle erkundigt, da mein Partner ebenfalls recht unregelmäßige Arbeitszeiten hat und in manchen Monaten über die 30 Stunden hinauskommt. Man muss nur darauf achten, dass EG nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. luvi
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