Stumpi
Hallo frau Bader. Mein Mann hatte seien Job kurz nach der Geburt unseres Sohnes (*28.09.2013) gekündigt (zum 01.12.13 )Unstimmigkeiten im Betrieb) obwohl wir ursprünglich geplant hatten, das r auch 2 Monate Elternzeit nimmt, und daher den Antrag auf Elterngeld für mich erstmal nur für die 12 Monate gestellt, weil wir seinen dann zeitnah zu seiner Elternzeit stellen wollten. Nun hat er zwischenzeitlich (zum 01.03.14) einen neuen Job angefangen, der aber erstmal bis Ende September befristet ist. Leider bekommt er vom neuen Arbeitgeber derzeit keine Auskunft ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Seine 2 Monate Elternzeit (LM13+14) würden ja quasi zum Ende des Vertrages beginnen. nun meine Frage. Kann er trotzdem einen Antrag auf die Partnermonate stellen? Selbst wenn er zu dem zeitpunkt dann Arbeitslos wäre? Wie sieht es dann mit dem ALG aus? bekommt er es trotzdem in vollem Umfang oder bekommt er das Elterngeld dann abgezogen? (an seinem Gehat gemessen dürften ALG + Elterngeld ja in etwa aufs gleiche kommen) Wie verhält es sich mit seinem Anspruch aufs ALG falls er anschließend nicht sofort wieder einen Job findet? Ich werde ab 01.01.15 vermutlich wieder Teilzeit (20Std/Woche) arbeiten gehen. Vor Vollendung des 2. Lebensjahres werden wir unseren Sohn nicht in eine KiTa geben, sondern er wird, wenn ich arbeiten gehe, (geplant ist das ich nachts arbeite, wo mein mann ja dann eh zu hause ist) von der Oma betreut, falls eine weitere betruung notwendig ist. Dann steht uns doch in der gesamten Zeit auch Betreungsgeld zu, da wir ja keinen staatlich zugesicherten Platz in Anspruch nehmen, oder? Können wir das betruungsgeld auch erstmal für ein jahr beantragen und ggf verlängern, falls er erst mit 3 Jahren in eine KiTa/kiGa geht? danke und LG Stumpi
Hallo, er kann EZ nehmen-was natürlich für die Vertragsverlängerung nicht tunlich ist. Er bekommt kein ArbGeld I in der EZ, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Erst danach Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Betreuungsgeld steht Euch zu, nach dem Ihr Eure 14 Elterngeldmonate verbraucht habt, und zwar höchstens für 22 Monate und solange Euer Kind nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung ist. Ich würde das Geld für die Höchstdauer beantragen und Bescheid geben, wenn er doch schon früher eine Kita besuchen sollte. Luvi
Sternenschnuppe
Auch wenn ihm Elternzet zusteht, so ist es taktisch sehr ungünstig dies in einem befristeten Vertrag zu machen. Er muss sich beim Arbeitsamt ja eh schon gemeldet haben, da er dem Arbeitsmarkt in Elternzeit nicht zur Verfügung steht bekommt er auch kein ALG 1 in der Zeit. Würde er sich für bis zu 30 Stunden vermitteln lassen, dann würde das ALG aufs Elterngeld angerchnet und es bleiben 33% ALG über etwa.
Stumpi
irgendwie wurde meien Frage noch nicht richtig (oder nicht so das ich es verstanden hab :-) ) beantwortet. das mit dem Betreuungsgeld ist nun klar, aber was ist mit den partnermonaten? Ich habe was gelesen, das wenn er seine Arbeitslosikgeit erst für 2 Monate nach Vertragsende anmeldet, hätte er davor (also die 2 Monate) dann Anspruch auf Elterngeld in Höhe des üblichen satzes? (67% der letzten 12 Monate?) stimmt das? Oder geht das garnicht? Wie stehen wir finanziell am besten da, falls sein Vertrag NICHT verlängert wird (leider gibt es immernoch keine Äußerung vom Chef *grml* Wenn der Vertrag verlängert werden sollte, verzichten wir auf die Partnermonate (LM 13&14) und würden sofort Betreungsgeld beantragen
luvi
Hallo, Die Partnermonate kann er auch nehmen, wenn er arbeitslos wäre. Ob man dann allerdings Arbeitslosengeld bekommt, oder ob das verrechnet wird, kann ich leider nicht sagen. Elterngeld kann man übrigens bis zu 3 Monate rückwirkend beantragen. Liebe Grüße Luvi
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