Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Partnermonate auch bei Vertragsende? Betruungsgeld

Frage: Elterngeld: Partnermonate auch bei Vertragsende? Betruungsgeld

Stumpi

Beitrag melden

Hallo frau Bader. Mein Mann hatte seien Job kurz nach der Geburt unseres Sohnes (*28.09.2013) gekündigt (zum 01.12.13 )Unstimmigkeiten im Betrieb) obwohl wir ursprünglich geplant hatten, das r auch 2 Monate Elternzeit nimmt, und daher den Antrag auf Elterngeld für mich erstmal nur für die 12 Monate gestellt, weil wir seinen dann zeitnah zu seiner Elternzeit stellen wollten. Nun hat er zwischenzeitlich (zum 01.03.14) einen neuen Job angefangen, der aber erstmal bis Ende September befristet ist. Leider bekommt er vom neuen Arbeitgeber derzeit keine Auskunft ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Seine 2 Monate Elternzeit (LM13+14) würden ja quasi zum Ende des Vertrages beginnen. nun meine Frage. Kann er trotzdem einen Antrag auf die Partnermonate stellen? Selbst wenn er zu dem zeitpunkt dann Arbeitslos wäre? Wie sieht es dann mit dem ALG aus? bekommt er es trotzdem in vollem Umfang oder bekommt er das Elterngeld dann abgezogen? (an seinem Gehat gemessen dürften ALG + Elterngeld ja in etwa aufs gleiche kommen) Wie verhält es sich mit seinem Anspruch aufs ALG falls er anschließend nicht sofort wieder einen Job findet? Ich werde ab 01.01.15 vermutlich wieder Teilzeit (20Std/Woche) arbeiten gehen. Vor Vollendung des 2. Lebensjahres werden wir unseren Sohn nicht in eine KiTa geben, sondern er wird, wenn ich arbeiten gehe, (geplant ist das ich nachts arbeite, wo mein mann ja dann eh zu hause ist) von der Oma betreut, falls eine weitere betruung notwendig ist. Dann steht uns doch in der gesamten Zeit auch Betreungsgeld zu, da wir ja keinen staatlich zugesicherten Platz in Anspruch nehmen, oder? Können wir das betruungsgeld auch erstmal für ein jahr beantragen und ggf verlängern, falls er erst mit 3 Jahren in eine KiTa/kiGa geht? danke und LG Stumpi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er kann EZ nehmen-was natürlich für die Vertragsverlängerung nicht tunlich ist. Er bekommt kein ArbGeld I in der EZ, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Erst danach Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Betreuungsgeld steht Euch zu, nach dem Ihr Eure 14 Elterngeldmonate verbraucht habt, und zwar höchstens für 22 Monate und solange Euer Kind nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung ist. Ich würde das Geld für die Höchstdauer beantragen und Bescheid geben, wenn er doch schon früher eine Kita besuchen sollte. Luvi


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Auch wenn ihm Elternzet zusteht, so ist es taktisch sehr ungünstig dies in einem befristeten Vertrag zu machen. Er muss sich beim Arbeitsamt ja eh schon gemeldet haben, da er dem Arbeitsmarkt in Elternzeit nicht zur Verfügung steht bekommt er auch kein ALG 1 in der Zeit. Würde er sich für bis zu 30 Stunden vermitteln lassen, dann würde das ALG aufs Elterngeld angerchnet und es bleiben 33% ALG über etwa.


Stumpi

Beitrag melden

irgendwie wurde meien Frage noch nicht richtig (oder nicht so das ich es verstanden hab :-) ) beantwortet. das mit dem Betreuungsgeld ist nun klar, aber was ist mit den partnermonaten? Ich habe was gelesen, das wenn er seine Arbeitslosikgeit erst für 2 Monate nach Vertragsende anmeldet, hätte er davor (also die 2 Monate) dann Anspruch auf Elterngeld in Höhe des üblichen satzes? (67% der letzten 12 Monate?) stimmt das? Oder geht das garnicht? Wie stehen wir finanziell am besten da, falls sein Vertrag NICHT verlängert wird (leider gibt es immernoch keine Äußerung vom Chef *grml* Wenn der Vertrag verlängert werden sollte, verzichten wir auf die Partnermonate (LM 13&14) und würden sofort Betreungsgeld beantragen


luvi

Beitrag melden

Hallo, Die Partnermonate kann er auch nehmen, wenn er arbeitslos wäre. Ob man dann allerdings Arbeitslosengeld bekommt, oder ob das verrechnet wird, kann ich leider nicht sagen. Elterngeld kann man übrigens bis zu 3 Monate rückwirkend beantragen. Liebe Grüße Luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Wenn ich mich für Elterngeld plus entscheide, stehen uns 4 Partnermonate zu oder? Auch ohne das wir beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Mir ist klar das dann der Partnerschaftsbonus wegfällt. Mir geht es nur darum, ob die 4 Partnermonate bei Elterngeld plus auch ohne Bedingungen inklusive sind. Viele ...

Liebe Frau Bader, Wir planen im Moment Baby Nr. 3 und möchten gerne mindestens in den ersten 2 Monaten nach der Geburt zu Hause sein. Mein Mann ist vollzeit angestellt und ich bin im Moment zu Hause mit den beiden Kindern (bald 2 und 5) - nicht in Elternzeit sondern momentan ohne Anstellung.  Mit Hinblick auf die neuen Regelungen zum Elterng ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das, ...

Hallo Frau Bader,  ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit.  Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld.  Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen.  Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...

Hallo Frau Bader. Kann mein Mann 2 Monate Elterngeld plus nehmen oder müssen es 4 Monate sein? (2 Basis EG=4 EG plus)? Er möchte sich in den Monaten Überstunden auszahlen lassen so, als würde er 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...