Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Startdatum und Aufteilung Partnermonate Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Startdatum und Aufteilung Partnermonate Elterngeld

AmeliaZofia

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Guten Tag, ich habe einige Fragen zum Elterngeld und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mein errechneter ET ist der 23.12.2018. Da mein Mann in der Zeit vom 24.12.2018-1.1.2019 Betriebsferien hat, möchte er diesen Urlaub nur ungern verschenken und daher erst Elternzeit ab dem 2.1. einreichen. Am liebsten für 2 Wochen, also vom 2.1. bis zum 16.1.2019. Und dann nochmal für 6 Wochen im Sommer. Nun weiß ich aber, dass die Elternzeit nach den Lebensmonaten des Kindes genommen werden muss, um Elterngeld zu beantragen. daher meine Fragen: lassen sich die Partnermonate in 2 und 6 Wochen splitten? wenn direkt zur Geburt des Kindes Urlaub genommen wird - kann die Elternzeit und das Elterngeld dann entsprechend später beantragt werden, also in dem Fall ab dem 2.1.? Zudem werden wir leider nicht mehr die 7 Wochen Frist bei der Einreichung einhalten können ,- welche Konsequenzen erwachsen uns daraus? vielen Dank im Voraus und viele Grüße Amelia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Er muss tatsächlich zwei Monate nehmen, beginnend am Monatstag des Geburtstages. Wäre also hier Beginn immer am 23. (wenn das Kleine fristgerecht kommt). Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein, kann man nicht. Es sind LEBENSMONATE und zwar exakte Lebensmonate. Nicht hier mal ein Tag mehr und da mal ein Tag weniger. Vom Geburtstag des Kindes bis einen Tag eher im nächsten Monat. Also vom 23.12. bis inkl. 22.01. Und was verschenkt er denn da bitte für Urlaub? Wenn er im Betriebsurlaub Urlaubstage nehmen muss, dann behält er die doch eher wenn er in der Zeit schon in EZ ist. Ich versteh die Begründung da ehrlich gesagt gar nicht. Wenn ihr die 7 Wochen vorher nicht eingehalten habt, dann muss der AG nicht zustimmen. Also mal schleunigst klären und nachholen, sonst wird das mit dem 1. Lebensmonat nicht oder er muss unbezahlt die 2 Wochen EZ dranhängen (dafür sollten die 7 Wochen ja vielleicht noch reichen) und macht nächsten Sommer dann 2 LEBENSMONATE Elternzeit mit EG (das wären dann je nach Monat etwas mehr als 8 Wochen, da Juli/August ja beide 31 Tage haben). So fehlt euch halt jetzt Ende des Jahres 2 Wochen Gehalt. LG Lilly


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