vb123
Hallo, bei uns hat sich Kind 2 angekündigt. Kind 1 wurde im Juni 2016 geboren, Kind 2 voraussichtlich im April 2018. Bis zum 1. Geburtstag war ich vollständig in EZ mit EG-Bezug. Im Moment bin ich TZ in EZ tätig, bis zum 2. Geburtstag von Kind 1. Die Übertragung des 3. EZ-Jahres habe ich beim AG offengehalten. 1. Wie hoch wird der MuSch-Lohn für Kind 2, falls ich die EZ von Kind 1 ab MuSch von Kind 2 unterbreche? VZ-Lohn oder TZ-Lohn? 2. Mein AG würde eventuell einer früheren Unterbrechung der EZ von Kind 1 zustimmen, so dass ich wieder VZ arbeiten könnte, um das EG für Kind 2 zu erhöhen.Verfällt die nicht genutzte EZ von Kind 1 aus der vorzeitigen Beendigung/ Unterbrechung? 3. Kann ich irgendwelche Monate bei der EG- Berechnung ausklammern, um das EG für Kind 2 zu erhöhen? 4. Bei Kind 2 will ich ab dem 7. Lebensmonat TZ in EZ arbeiten. Wie/ wo kann ich ausrechnen, welche Kombination von EG und TZ vorteilhaft ist? 5. Mein Mann ist privat krankenversichert. Ich war vor Kind 1 freiwillig gesetzlich versichert und musste während der EZ von Kind 1 meine KV-Beiträge selber zahlen. Durch die TZ bin ich im Moment gesetzlich pflichtversichert. Muss ich mich während der EZ für Kind 2 wieder selber versichern? Im Voraus vielen Dank für gute Tipps!
Hallo, 1. Sie beenden ie 1. EZ am Tag vor Beginn de sneuen Mutterschutzes u bekommen MG nach VZ 2. Nein, man kann bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb übertragen. 3. Monate mit MG. 4. https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner 5. Sie beenden ja die TZ-Tätigkeit, so dass der alte Vertrag wieder auflebt. Deshalb halte ich das für problematisch. Reden sie mit der KK Liebe Grüße NB
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