Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ohne nahtlosen Übergang der LM möglich?

Frage: Elterngeld ohne nahtlosen Übergang der LM möglich?

Sternschnuppenbaby2017

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind, bin alleinerziehend und plane die ersten 12 Lebens-Monate BasisElterngeld zu beantragen. Danach (ab LM 13 bis LM 24) möchte ich wieder 25-30 Wochenstunden arbeiten. Da mein erstes Kind schulpflichtig ist, würde ich sehr gerne in den Sommerferien (LM 21 und 22) die beiden anderen Monate Elternzeit nehmen idealerweise mit Bezug von Elterngeld (als Alleinerziehende kann ich ja bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten). Ist dies möglich? Einerseits im Sinne von: könnte ich überhaupt in LM 21 und 22 Elterngeld erhalten, wenn ich vorher wieder arbeite? Und andererseits im Sinne von: muss mich mein Arbeitgeber in Elternzeit freistellen für die LM 21 und 22 (unabhängig davon, ob mir Elterngeld zusteht oder nicht)? Herzlichen Dank vorab für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, das geht nur, wenn Sie in den ersten 14 LM schon Teile vom EG-Plus beziehen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Nein, das mit dem Elterngeld geht leider nicht. Elterngeld muss ab dem 15. Lebensmonat durchgehend bezogen werden, du aber hast bis LM 20 eine Lücke und damit kann danach kein Elterngeld mehr bezogen werden. Wenn du die 2 Monate für Alleinerziehende nutzen willst, musst du sie an deine 12 Monate anhängen, sonst verfallen sie. (Unbezahlte) Elternzeit dagegen ist möglich, du musst deinem Arbeitgeber aber direkt zusammen mitteilen, in welchen Monaten zu Elternzeit willst. Die beiden Monate nachträglich zu verlängern darf der Arbeitgeber nämlich ablehnen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...