Sternschnuppenbaby2017
Liebe Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind, bin alleinerziehend und plane die ersten 12 Lebens-Monate BasisElterngeld zu beantragen. Danach (ab LM 13 bis LM 24) möchte ich wieder 25-30 Wochenstunden arbeiten. Da mein erstes Kind schulpflichtig ist, würde ich sehr gerne in den Sommerferien (LM 21 und 22) die beiden anderen Monate Elternzeit nehmen idealerweise mit Bezug von Elterngeld (als Alleinerziehende kann ich ja bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten). Ist dies möglich? Einerseits im Sinne von: könnte ich überhaupt in LM 21 und 22 Elterngeld erhalten, wenn ich vorher wieder arbeite? Und andererseits im Sinne von: muss mich mein Arbeitgeber in Elternzeit freistellen für die LM 21 und 22 (unabhängig davon, ob mir Elterngeld zusteht oder nicht)? Herzlichen Dank vorab für Ihren Rat!
Hallo, nein, das geht nur, wenn Sie in den ersten 14 LM schon Teile vom EG-Plus beziehen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das mit dem Elterngeld geht leider nicht. Elterngeld muss ab dem 15. Lebensmonat durchgehend bezogen werden, du aber hast bis LM 20 eine Lücke und damit kann danach kein Elterngeld mehr bezogen werden. Wenn du die 2 Monate für Alleinerziehende nutzen willst, musst du sie an deine 12 Monate anhängen, sonst verfallen sie. (Unbezahlte) Elternzeit dagegen ist möglich, du musst deinem Arbeitgeber aber direkt zusammen mitteilen, in welchen Monaten zu Elternzeit willst. Die beiden Monate nachträglich zu verlängern darf der Arbeitgeber nämlich ablehnen.
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