Hallo, ich arbeite mich gerade durch die ganzen Formulare und stehe nun irgendwie auf dem Schlauch. Vorab: Unser Sohn wird erst noch geboren (ET 4.11.), Unterlagen fülle ich aber soweit schon aus um alles kopiert und zusammen zu haben. Jetzt habe ich eine Frage zum Elterngeld. Ab welchem Lebensmonat des Kindes sollte Elterngeld beantragt werden? Ich bin jetzt in Mutterschutz, war vorher Angestellte mit unbefristetem Vertrag und bekomme Mutterschaftsgeld (Krankenkasse und Arbeitgeber). Wird das Mutterschaftsgeld, was ja ungefähr meinem Vorher-Netto entspricht, bis zum Ende des Jahres gezahlt (wenn der Endbindungstermin als Berechnungsgrundlage angenommen wird) und bekomme ich dann Elterngeld ab Januar 2011? Oder bekommt man Elterngeld direkt nach der Geburt des Kindes? Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt....und auch hier bin ich mir jetzt unsicher, ob die 8 Wochen Mutterschutzzeit zusätzlich darauf gerechnet werden???? Vielen Dank für die Antwort vorab!!
Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 21:11