Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld oder Elterngeld Plus

Frage: Elterngeld oder Elterngeld Plus

Hexenhut

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 04.04.18 entbunden und gehe für zwei Jahre in Elternzeit, in der ich definitiv nicht arbeiten werde. Soll ich nun Elterngeld oder Elterngeld plus beantragen? Im Berechnungszeitraum habe ich in Teilzeit gearbeitet und Mutterschaftsgeld bezogen. Über eine Antwort freue ich mich sehr.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie ein weiteres Kind planen sollten Sie zu mindestens für 14 Monate Elterngeld beziehen, dann haben sie mehr Ausklammerung Monate. Ansonsten spielt es nur eine Rolle, wenn Sie ein Problem mit der Krankenkasse haben, da Sie während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei weiterversichert sind. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Das kannst nur du dir selbst beantworten. Nimmst du es für ein Jahr (Basiselterngeld), bekommst du im ersten Jahr etwa 65% deines Teilzeitgehaltes und im zweiten Jahr gar nichts. Nimmst du es für zwei Jahre (Elterngeld Plus), bekommst du in beiden Jahren etwa 32,5% deines Teilzeiteinkommens. In wieweit dich eine der beiden Möglichkeiten in finanzielle Probleme führt, kann dir hier keiner beantworten. ;)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

x

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...