Bibibiestli
Liebe Frau Bader, Ich hätte da mal eine Frage!!! Mein Mann und ich wollen dieses Jahr schwanger werden!!! Geplant ist ab Mai!!! Ich habe aber nur einen befristeten Vertrag. Ich weiß das ich auch wenn ich zB im Februar mein Baby bekommen würde bis zum 30.10.18 über meine jetztige Stelle angestellt bleibe!!! Meine Frage ist jetzt aber!!! Ist es sinnvoll viel von der noch Zeit mitzunehmen??? Ich würde dann ja noch 8 Monate Elterngeld bekommen!!! Wenn ich dann aber ab dem 01.11 in die Arbeitslosigkeit übergehe, was passiert dann??? Ist das Geld dann das gleiche was ich bekomme??? Oder weniger??? Ich bin grad etwas überfordert!!! Ich weiß nicht ob ich uns Zeit lassen kann oder ob wir schnellstmöglich schwanger werden sollen!!! Lg Nicole
Hallo, entschuldigen Sie, ich verstehe gar nicht was Sie von mir möchten. Schreiben Sie doch bitte mal, wann der Vertrag ausläuft und was das Problem ist. Sie bekommen doch auf jeden Fall das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld eins bekommen Sie nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also im Zweifel jemand andere das Kind betreut. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Von welchen 8 Monaten redest Du denn ? Das beste ist so schnell wie möglich schwanger zu werden wenn Dein Vertrag im Oktober 2018 endet. Dann kannst Du bis zum ersten Geburtstag Elterngeld bekommen, Betreuung organisieren und Dich Deinem AG oder dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen. Elterngeld gibt es immer bis zum ersten Geburtstag, sinnvoll ist es vor der Geburt 12 Monate Erwerbseinkommen zu haben durch Arbeit. Je eher Du also wieder arbeiten kannst, desto mehr Chancen hast Du dass Dein AG Dich doch behalten will. Ggf. kann ja auch Dein Mann Elternzeit und Geld nehmen, damit Du den Job sicherst. ALG1 gibt es nur mit Nachweis der Kinderbetreuung.
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