KlaraM24
Sehr geehrte Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin für 12 Monate in einer Transfergesellschaft mit Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Drei Monate Transfergesellschaft sind nun vorbei und ich bin nun erneut überraschend schwanger. Ich frage mich nun was an Geld mir zusteht, wenn das Kind auf der Welt ist, da ich gelesen habe, dass Transferkurzarbeitergeld beim Elterngeld nicht als Einkommen zählt. Bekomme ich dann gar nichts und stehe nach der Geburt dann nur mit dem Kindergeld da? Oder bekomme ich dann Arbeitslosen-Geld weil die Transfergesellschaft vorbei ist (aber ich bin dann ja nicht vermittelbar, weil ich ein Jahr mein Baby betreuen werde)? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
Hallo, die Monate mit Kurzarbeitergeld zählen bei der Berechnung des EG mit 0€. Sie bekommen also im schlimmsten Fall den Mindestbetrag von 300 € Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn wenig bis kein Einkommen vor Geburt vorliegt, dann gibt es den Mindestsatz, also 300 EUR pro Monat bei Basiselterngeld oder eben 150 EUR bei Elterngeld Plus.
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