Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach BV

Frage: Elterngeld nach BV

Cissie

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Sehr geehrte Frau Bader, leider habe ich ein Beschäftigungsverbot nun in der 14. SSW ausgesprochen bekommen. Soweit ich weiß, muss mir der volle Lohn weiter gezahlt werden? Wird das Elterngeld dann trotzdem an den 12 Monaten vor Eintritt in den Mutterschutz berechnet oder 12 Monate vor Eintritt in das Beschäftigungsverbot oder ganz anders? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen ganz normal Ihren Lohn weiter und der wird auch für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Liebe Grüße NB


Dojii

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12 Monate vor der Schutzfrist, da durch das Beschäftigungsverbot keine im Elterngeldgesetz anerkannte Einkommensminderung auftritt.


Cissie

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Dankeschön für die schnelle Hilfe ^^ .


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