Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach 12 Monaten

Frage: Elterngeld nach 12 Monaten

Kenny

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 09.01.2012 geboren. Meine Frau bezieht bis zum 08.01.2013 Elterngeld. Nun wollte ich als Vater im Anschluss Elternzeit für 2 Monate nehmen. Da meine Frau bis 2014 ( also zwei Jahr ) Elternzeit nimmt, davon nur 12 bezahlt bekommt, dachte ich eigentlich, ich könnte mir die 2 Monate entsprechend einteilen. Ist es möglich meine zwei Monate z.B. vom 09.08.13 - 08.10.13 zu nehmen? oder muss direkt im Anschluss innerhalb der 14 Monate nach Geburt ( d.h. 09.01.-08.03.13 ) genommen werden? Für eine kurz Antwort wäre ich sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die 2 Monate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Deine Monate müssen nicht im Anschluss an die Monate der Mutter genommen werden, aber unbedingt innerhalb der ersten 14 Lebensmonate! Gruß Sabine


Kenny

Beitrag melden

Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Ich kann dies allerdings nicht wirklich nachvollziehen... habe noch nirgends diese klare Einschränkung gelesen. Hier ein Auszug von einer anderen Seite: "Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers." heißt doch für mich, innerhalb der 3 Jahre kann ich mir meine Elternzeit selber aussuchen... die Frau bekommt 10Monate Elterngeld bezahlt, der Mann 2Monate... hat vielleicht Jemand einen Link, wo ich dies genau nachlesen kann. Danke!! Kenny


SumSum076

Beitrag melden

Ja, ElternZEIT! Elternzeit kannst du bis zum 3. Lebensjahr nehmen, aber ab dem 14. Lebensmonat gibt es dafür kein ElternGELD mehr! Elterngeld und Elternzeit sind zwei sehr unterschiedliche Sachen. Kannste gut nachlesen in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (google) Oder bei Wikipedia! Gruß Sabine PS: Das, was du da zitierst, ist nicht immer richtig formuliert bzw irreführend! Ich finde, es ist eine schlechte Quelle.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...