Kenny
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 09.01.2012 geboren. Meine Frau bezieht bis zum 08.01.2013 Elterngeld. Nun wollte ich als Vater im Anschluss Elternzeit für 2 Monate nehmen. Da meine Frau bis 2014 ( also zwei Jahr ) Elternzeit nimmt, davon nur 12 bezahlt bekommt, dachte ich eigentlich, ich könnte mir die 2 Monate entsprechend einteilen. Ist es möglich meine zwei Monate z.B. vom 09.08.13 - 08.10.13 zu nehmen? oder muss direkt im Anschluss innerhalb der 14 Monate nach Geburt ( d.h. 09.01.-08.03.13 ) genommen werden? Für eine kurz Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo, die 2 Monate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Deine Monate müssen nicht im Anschluss an die Monate der Mutter genommen werden, aber unbedingt innerhalb der ersten 14 Lebensmonate! Gruß Sabine
Kenny
Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Ich kann dies allerdings nicht wirklich nachvollziehen... habe noch nirgends diese klare Einschränkung gelesen. Hier ein Auszug von einer anderen Seite: "Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers." heißt doch für mich, innerhalb der 3 Jahre kann ich mir meine Elternzeit selber aussuchen... die Frau bekommt 10Monate Elterngeld bezahlt, der Mann 2Monate... hat vielleicht Jemand einen Link, wo ich dies genau nachlesen kann. Danke!! Kenny
SumSum076
Ja, ElternZEIT! Elternzeit kannst du bis zum 3. Lebensjahr nehmen, aber ab dem 14. Lebensmonat gibt es dafür kein ElternGELD mehr! Elterngeld und Elternzeit sind zwei sehr unterschiedliche Sachen. Kannste gut nachlesen in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (google) Oder bei Wikipedia! Gruß Sabine PS: Das, was du da zitierst, ist nicht immer richtig formuliert bzw irreführend! Ich finde, es ist eine schlechte Quelle.
Ähnliche Fragen
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt