Frage: Elterngeld nach 12 Monaten

Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 09.01.2012 geboren. Meine Frau bezieht bis zum 08.01.2013 Elterngeld. Nun wollte ich als Vater im Anschluss Elternzeit für 2 Monate nehmen. Da meine Frau bis 2014 ( also zwei Jahr ) Elternzeit nimmt, davon nur 12 bezahlt bekommt, dachte ich eigentlich, ich könnte mir die 2 Monate entsprechend einteilen. Ist es möglich meine zwei Monate z.B. vom 09.08.13 - 08.10.13 zu nehmen? oder muss direkt im Anschluss innerhalb der 14 Monate nach Geburt ( d.h. 09.01.-08.03.13 ) genommen werden? Für eine kurz Antwort wäre ich sehr dankbar.

von Kenny am 13.08.2012, 23:47



Antwort auf: Elterngeld nach 12 Monaten

Hallo, die 2 Monate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2012



Antwort auf: Elterngeld nach 12 Monaten

Deine Monate müssen nicht im Anschluss an die Monate der Mutter genommen werden, aber unbedingt innerhalb der ersten 14 Lebensmonate! Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.08.2012, 08:40



Antwort auf: Elterngeld nach 12 Monaten

Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Ich kann dies allerdings nicht wirklich nachvollziehen... habe noch nirgends diese klare Einschränkung gelesen. Hier ein Auszug von einer anderen Seite: "Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers." heißt doch für mich, innerhalb der 3 Jahre kann ich mir meine Elternzeit selber aussuchen... die Frau bekommt 10Monate Elterngeld bezahlt, der Mann 2Monate... hat vielleicht Jemand einen Link, wo ich dies genau nachlesen kann. Danke!! Kenny

von Kenny am 15.08.2012, 21:58



Antwort auf: Elterngeld nach 12 Monaten

Ja, ElternZEIT! Elternzeit kannst du bis zum 3. Lebensjahr nehmen, aber ab dem 14. Lebensmonat gibt es dafür kein ElternGELD mehr! Elterngeld und Elternzeit sind zwei sehr unterschiedliche Sachen. Kannste gut nachlesen in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (google) Oder bei Wikipedia! Gruß Sabine PS: Das, was du da zitierst, ist nicht immer richtig formuliert bzw irreführend! Ich finde, es ist eine schlechte Quelle.

von SumSum076 am 16.08.2012, 22:29



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