Laley
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich zerbrechen uns zur Zeit den Kopf darüber, wie man in den ersten 2 Jahren des Kindes finanziell über die Runden kommt und gleichzeitig diese Zeit auch teilweise miteinander in der Familie verbringt. Da wir der Meinung sind, dass unser Kind nicht schon mit 12 Monaten eine Kindertagesstätte besucht sondern mind. 2 Jahre im elterlichen Haushalt verbringt. Ich habe gelesen, dass man das Elterngeld splitten kann und somit für 24 Monate Elterngeld erhält richtig (eben nur die hälfte)? Meine Frage wäre daher, dass wenn ich als Mutter dies beantrage, mich auf diese Halbierung einige, könnte dann mein Mann nach den ersten 12 Monaten ebenfalls diese Halbierung fortführen oder verpflichtet mich diese Splitttung bis ende der 24 Monate beizubehalten und mein Mann hat somit kein Recht mehr auf Elterngeld? Und wie sieht es genau mit den Partnermonaten aus? Könnte mein Mann Elterngeld für die ersten beiden Lebensmonate beantragen, wenn ich noch im Mutterschutz bin, so das man die ersten zwei Lebensmonate mit dem Kind als Familie zusammen verbringt? Oder fällt dies mit der Splittung auch weg?
Hallo, ja, ist richtig beantwortet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dein Mann kann seine zwei Monate nehmen wann er mag. Müssen nur bis zum 14. Lebensmonat genommen sein. Wie Du Dir Deine 12 ( 10, weil die Mutterschutzzeit ja besser bezahlt wird und verrechnet wird mit dem Elterngeld ) einteilst hat mit denen Deines Mannes nix zu tun.
Laley
Wenn meine Einteilung mit denen meines Mannes nichts zu tun hat, können dann beide Elternteile jeweils 12 Monate Elterngeld beantragen? Und dies dann auch beide splitten? So, dass im Grund beide 24 Monate gleichzeitig zuhause bleiben und Elterngeld beziehen?
Laley
Nochmal anhand eines Beispiels meiner Vorstellung, um es besser zu verstehen und verständlich zu machen. Ich bin im Mutterschutz 2 Monate nach der Geburt, in dieser Zeit nimmt mein Mann ebenfalls 2 Monate Elterngeld in Anspruch. Wir sind also die ersten 2 Monate gemeinsam zuhause. Nach diesen zwei Monaten Elterngeld von meinem Mann, stehen uns gemeinsam noch 10 Monate zu Verfügung richtig? Also nehme ich im Anschluss 5 Monate, splitte diese und kommt auf insgesamt 10 Monate Elterngeld (halbiert), danach gehe ich wieder arbeiten und mein Mann man nimmt die übrigen 5 Monate und splittet diese ebenfalls, so dass er genau wie ich 10 Monate Elterngeld bekommt. So können wir unserem Kind ermöglichen 22 Monate zuhause zu bleiben, ehe ich und mein Mann wieder geregelt arbeiten gehen müssen. Wäre das so richtig und machbar?
SumSum076
Jepp, das geht! Was ihr natürlich auch machen könnt, ist Teilzeit in Elternzeit. Da könnten dein Mann und du jeweils 50% arbeiten und 50% beim Kind sein. (Wenn die AG mitspielen). Gruß Sabine
Laley
Ah Okay, danke für die Antwort.
Mitglied inaktiv
Ahmm, keine Ahnung ob ich einen Denkfehler habe.... Wenn Du und dein Mann beide daheim bleiben, habt ihr 4 Monate verbraucht von den 14 Monaten. Bleiben noch 10 Monate, und die Zählmonate müssen IMO innerhalb der ersten 14ten Lebensmonate liegen, nur die Auszahlungsmonate dürfen auch danach sein. So oder so kommt ihr nicht auf 24 Monate, sondern auf 22 Monate. 24 Monate ginge nur wenn ihr nach einander in Elternzeit geht. Oder mind einer von anfang an sich nur halbiert auszahlen läßt. So oder so würde ich diese Kombi auf jeden Fall bei der Elterngeldkasse abklären lassen.
SumSum076
...sie hat ja im zweiten Teil geschrieben, dass sie so 22 Monate zuhause bleiben wollen... Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
ich bin mir halt nicht sicher ob es mit dieser Art Splittung hinhaut mit den Zählmonaten. Deshalb würde ich es prüfen lassen. Frage ist halt wie werden die halben Monate gerechnet - also wegen Auszahlung/Zählung. Ich zeige mal was ich meine: Mama: Monat 1 und - 2 Monate Papa: Monat 1 und 2 - 2 Monate Mama: Monat 3 - 10 - 5 Monate Papa: Monat 11- 14 - 4 Monate und da liegt IMO das Problem, der 5te Monat würde erst im 15ten Lebensmonat beginnen. Und fällt damit also komplett raus, weil es Elternegld bekannterweise nur bis zum 14ten Lebensmonat gibt. In diesem zeitraum jedenfalls müssen die Zählmonate liegen. IMO ist es ja bei der "normalen" Splittung so, das das 1 und 2ter Monat das halbe Mutterschaftsgeld/Elterngeld kommt, dann vom 3ten bis 12ten die erste Hälfte Elterngeld und dann beginnt ab dem 13ten Lebensmonat die Auszahlung der zweiten Hälfte. Erst halt mit dem Mutterschaftsgeld/Elterngeld, dann mit den restlichen Elterngeldmonaten. Wenn Mutter das volle Mutterschaftsgeld bekommen hat im Monat 1 und 2 gibt es, wen ich es richtig mitbekommen habe, im 13ten und 14ten Lebensmonat nichts, weil die ja schon "erledigt" sind. Bin mir da aber nicht so sicher, weil ich es habe mir damals voll auszahlen lassen. Das ist nur das was ich bei einer Bekannten mal so nebenbei mitbekommen habe. Ich mag mich da also völlig irren.
SumSum076
Scheibenkleister, du hast Recht! So ein Mist, allein von der Anzahl an Elterngeldmonaten reicht es, aber richtig, es klappt nicht wegen der Begrenzung auf den 14. Lebensmonat! Optional.... Das Problem könnte umgangen werden LM 1 und 2 - beide LM 3 - 7 - Elterngeld und Elternzeit Mutter LM 8 - 12 - Elterngeld und Elternzeit des Vaters LM 13 - 17 - Elternzeit des Vater mit Auszahlung der Splittung LM 18 - 22 - Elternzeit der Mutter (und das Geld vom Sparbuch aus Auszahlung von LM 3-7 nehmen) Diese Variante könnte "verlängert" werden, wenn der Vater auf LM 1 oder 2 verzichten würde. Gruß Sabine
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