Betzi
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam am 11.01.13 zur Welt. In der Bescheinigung fürs Arbeitsentgelt muss man vermerken, von wann bis wann man Elterngeld beanspruchen möchte - mit taggenauer Angabe. Ich will die ersten 12 Monate nehmen. Heißt das dann vom 11.01.13 bis 10.01.14? Oder 01.01.13 bis 31.12.13? Muss man bei den Partnermonaten identisch verfahren? Vielen Dank für die Antwort Bettina
Hallo, Elterngeld wird ab der Geburt beantragt. In den Monaten, in dem man Mutterschaftsgeld bekommt, wird dieses angerechnet, weshalb man de facto kein Elterngeld erhält. Die Partner Monate kann man innerhalb der ersten 14 Monate beantragen, wann man will. Liebe Grüße, NB
Julisa
du beantragst ab dem Tag der Geburt, also deine 1. Variante vom 11.1.13 bis 10.1.14. Wie das bei den Parntermoanten ist, weiß ich nicht. Bedenke aber dass das Mutterschutzgeld angerechent wird und die Meisten dann nur 10 Monate Elterngeldanspruch haben.
SumSum076
Elterngeld wird immer nach den Lebensmonate gezahlt. Man kann es auch anders beantragen, das hat aber nur Nachteile! Gruß Sabine
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