AM
Guten Tag Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, die am 26.09.2016 endet danach bin ich bei meinem alten Arbeitgeber ( Zahnarzt) beschäftigt. Bei dem habe ich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Jetzt bin ich wieder schwanger. Muss ich ihn jetzt sofort davon berichten? Außerdem arbeite ich jetzt in der Elternzeit, Teilzeit im Einzelhandel (unbefristet). Wenn ich jetzt z.B. bei meinem alten Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalte, dürfte ich im Einzelhandel weiter arbeiten? Danke für ihre Mühe
Hallo, 1. Wäre fair, dann kann er planen 2. Wenn der 2. Vertrag mit der EZ nicht endet, ja. Sie bekommen ja sonst doppelt Lohn für eigentlich doppelte Arbeit Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dann solltest Du die Elternzeit verlängern. Der Teilzeitjob ist ja für die Elternzeit genehmigt, die endet ja wenn Du das BV nutzen willst. Demzufolge musst Du den Teilzeitjob dann kündigen.
AM
Danke für die schnelle Antwort :) Elternzeit kann ich nicht verlängern, da die drei Jahre am 26.09 enden. Wie wäre es denn wenn ich einen 450€ Job hätte, den dürfte ich neben einem Beschäftigungsverbot ja ausüben oder?
Sternenschnuppe
Dem muss Dein AG auch zustimmen, da müsst ihr neu sprechen. Allerdings solltest Du auch langfristig denken. Wenn Dir der Teilzeitjob Spaß macht und das später auch mit zwei Kindern geht, dann wäre ein Wechsel zumindest eine Überlegung wert. Finanziell für den Moment natürlich weniger. Würde an Deiner Stelle dann erst mit dem AG sprechen wegen 450€ Job generell und danach erst die Schwangerschaft mitteilen. Gretchenfrage wird sein, ob Du ohne BV Haupt und Minijob erfüllen könntest.
AM
Also der Minijob b.z.w Teilzeitjob lohnt sich vom Geld her überhaupt nicht und auch nicht wenn ich wechseln würde. Mein alter Arbeitgeber hat mir den Minijob oder Teilzeitjob genehmigt. Bei meinem alten Arbeitgeber werde ich sofort ein Beschäftigungsverbot erhalten, da er er mich ja nicht mehr gebrauchen kann. Er dürfte mir den 450€ Job ja nicht verbieten. den hat er vorher ja schon genehmigt gehabt. Ich habe ja nur ein Beschäftigungsverbot von ihm bekommen, da ich ja nicht mehr am Patienten arbeiten darf. Es ist einfach so das ich jetzt das bestmöglichste machen muss, das ich am ende am meisten Elterngeld herausbekomme.
Sternenschnuppe
Verstehe ich, geht uns allen ja so. Aber hier geht es ja um den rechtlichen Aspekt. Und da ist eben die Frage ob der AG einer Nebentätgkeit auch außerhalb der Elternzeit zustimmen würde. Denn genau da ist der Unterschied. Du hast sonst im BV 2x Lohn, welches Du ggf. ohne BV gar nicht haben würdest. Frauen die keinen Job mit BV haben wären dann benachteiligt. Und das darf rechtlich nicht sein.
AM
Danke für die vielen Antworten. Das ist ja alles in Ordnung. Es ist so als ich noch nicht schwanger war hatte ich ihn gefragt ob ich einen 450€ Job machen darf und da meinte er ja solange es meine arbeit bei ihm nicht beeinträchtigt. Also habe ich ja die Zustimmung von ihm. Oder sehe ich das so falsch. Auch wenn ich ihn jetzt noch einmal fragen müsste ob ich einen 450€ job machen darf. Dürfte er mir ihn ja nicht verbieten.
Sternenschnuppe
Nein, dann liegt die Zustimmung ja generell vor. Nicht schriftlich oder? Die 450€ sind dann safe. Bei Teilzeit plus Vollzeit BV würde die Krankenkasse sofort drüber stolpern. Denn das würde ohne Schwangerschaft nicht passen. Alles Gute für die Schwangerschaft Ups, zur Kernfrage : Das BV bei Dir wird ja vom AG erzeilt und liegt auch 100% am Job, daher ist ein anderer Job nicht betroffen.
AM
Ne schriftlich habe ich leider nichts von ihm aber auch jetzt nicht in der Elternzeit. Ich denke auch nicht das er mir da nocheinmal was schriftlich geben wird. Ja das Beschäftigungsverbot wird von meinem alten Chef ausgestellt und liegt am Beruf. Du hast mir wirklich sehr weiter geholfen! DANKESCHÖN
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