kleeneDani
Hallo liebe Frau Bader, aktuell bekommen wir für unseren 1. Sohn (seit Mai 2013) Elterngeld und das für eine insgesamte Laufzeit von 24 Monaten. Nun ist mittlerweile aber auch schon Baby Nr. 2 unterwegs (ET Juni 2014). Wenn also unser 2. Kind im Sommer geboren wird, wäre die Laufzeit für das erste EG ja erst 1 Jahr um. Wie ist das dann mit dem zweiten EG ? Startet das automatisch mit Geburt und wir bekämen dann quasi knapp 1 Jahr lang 2Mal EG oder könnte man das vielleicht auch erst nach Beendigung vom ersten EG hinten dran hängen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Lass Dir die 2. Hälfte in einem auszahlen. Dann beendest Du die Elternzeit von Kind 1 zum Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommst volles Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind. Da das dann Einkommen ist verlierst Dun zwar 1 oder 2 Monate Elterngeld vom ersten Kind,aber der Mutterschutzlohn ist ja deutlich höher. Wann ist Kind 1 genau geboren und wann beginnt jetzt Dein Mutterschutz ? Du wirst das gleiche Elterngeld bekommen wie beim ersten Kind + 10% Geschwisterbonus. Gutes Timing :-)
kleeneDani
Juhu erstmal Danke für die bisherige Antwort, aber bei uns liegt der Fall etwas anders. 1. Ich war / bin nicht und werde wohl auch nicht in Mutterschutz und auch nicht in Elternzeit sein (weder beim ersten noch jetzt beim zweiten Kind) 2. dem zufolge kann ich da auch nichts vorzeitig beenden o.ä. Wie liegt der Fall nun ?
Sternenschnuppe
Ohne Elternzeit gibt es kein Elterngeld. Oder warst Du vorher nicht berufstätig vor dem ersten Kind ? Dann würde ich die 2. Rate vom ersten Kind komplett anfordern und normal Elterngeld fürs 2. nehmen. Theoretisch muss es aber auch zeitgleich gehen, weil Du ja nur die 2. Tate bekommst, der eigentliche Bezug ist ja vorbei.
kleeneDani
Ja, so ähnlich hatte ich mir das eigentlich auch gedacht ... also das die Anspruchszeit vom 1. Kind dann ja bereits vorbei ist und dem zufolge es mit dem 2. Elterngeld eigentlich keine Probleme geben sollte. Aber leider bin ich mit diesen Vermutungen jetzt noch genauso schlau wie vorher ... trotzdem Danke für Deine Mühe
Sternenschnuppe
Du kannst Dir den Rest aber ganz ganz sicher komplett auszahlen lassen vom ersten. Damit geht man gar kein Risiko ein dass es beim neuen Elterngeld angerechnet wird. Sofern keine staatlichen Leistungen bezogen werden, wovon ich mal ausgehe, auch eine nette Finanzspritze zum zweiten Kind :-)
SumSum076
Elterngeld gibts auch ohne Elternzeit. Ich würde auch die Auszahlung beim Elterngeld ändern. Jetzt schon, auf monatlich die volle Summe (der Restbetrag wird dann, glaub ich, in einem bezahlt). Ihr könnt euch ja die Hälfte selber zurücklegen. Macht es für das Elterngeld für Kind 2 leichter. Das Elterngeld für Kind 2 startet "ab Geburt", wenn ihr es ab Geburt beantragt! ;-) Es würde mit eventuellem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wenn ihr keines bekommt, bekommt ihr gleich Elterngeld. Wenn ihr euch das 1. Elterngeld nicht gleich auszahlen lasst, "dürfte" es eigentlich keine Probleme mit dem Elterngeld für Kind 2 geben, weil es für Kind 1 ja kein Bezug, sondern nur noch die Auszahlung ist. Auch das Elterngeld 2 wird (ohne Splittung) von Geburt bis zum 1. Geburtstag gezahlt. Hinten angehängen geht auf jeden Fall nicht! Gruß Sabine
SumSum076
Hätte es dir gern persönlich geschrieben, geht aber leider nicht.... Elternzeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld. Man darf nur nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten. Halbtagskräfte könnten sogar einfach weiter arbeiten und gleichzeitig Elterngeld bekommen. Gruß Sabine
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