SummBärli
Hallo, ich habe folgende Frage. 1. Kind wurde bei mir am 6.6.2017 geboren und ich beziehe EG-Plus bis zum 05.04.2019. Nun wurde mein 2. Kind am 22.2.19 geboren und ich habe wieder 2 Jahre EG-Plus beantragt. Ich wurde von der Elterngeldstelle angerufen und die haben mir gesagt, dass ich das EG zum 05.01.19 kündigen soll und die restlichen Monate als Basis-EG umwandeln soll, weil ich Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss erhalten habe. Sonst müsse ich einen Betrag zurück bezahlen. Wie soll die Kündigung lauten? Bzw. muss ich das wirklich? Was kann mir dabei verloren gehen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Lassen Sie sich schnellstens das restliche Elterngeld vom ersten Kind auf einmal ausbezahlen - meinen Sie das mit kündigen? Liebe Grüße NB
Felica
Wie, sei froh das die dir das anbieten. Den damit schenken die dir gerade sehr viel Geld. Ansonsten müsstest du alles EG was du im Mutterschutz bekommen hast zurückzahlen. Den dein Vertrag geht doch bestimmt über 30 Stunden. Dadurch das du die etwas zum neuen Mutterschutz beendet hast, ist dein vz Vertrag wieder aktiv und damit entsprechend der Anspruch auf EG. Auch ohne würde EG und mutterschutzgeld mit einander verrechnet werden. Die hätten dir das nicht anbieten müssen, hätten auch einfach die Rückforderung machen können. Ist dein eigenes Problem wenn du dich da vorher nicht informierst. Also machen und verdammt dankbar sein.
la-floe
@Felix Ist es nicht schon viel zu spät für die Kündigung der 1. EZ? immerhin ist das 2. Kind längst geboren. Hätte das nicht zum neuen Mutterschutz passieren müssen? floe
Felica
Hat sie do h scheinbar gemacht. Sie schreibt sie hat volles mutterschutzgeld bekommen von AG und KK
SummBärli
Ja ich habe Elternzeit beim AG gekündigt. Aber mitn Elterngeld habe ich nichts gemacht. Es wäre für mich auch nicht schlimm wenn ich das EG-Geld zurück zahlen muss. Ich habe 40 Stunden davor gearbeitet. Meine Frage wäre nur ob ich durch die Kündigung mehr verliere und wie diese aussehen soll.
Rotkehlchen
Üblich wäre es in deinem Fall gewesen, dass du auch die Elterngeldstelle über die bevorstehende Geburt von Kind 2 informierst und schon vorher beantragst, das ab Beginn des Mutterschutzes noch ausstehende EG Plus in Basis-EG umzuwandeln. Dann hätte dir die Elterngeldstelle vor dem Mutterschutz von Kind 2 das noch ausstehende EG Plus auf einmal ausgezahlt. Wenn ich das richtig verstehe, hat dir die Elterngeldstelle jetzt die Möglichkeit gegeben, das EG Plus noch rückwirkend (!) in Basis-EG umzuwandeln?! In dem Fall geht dir dadurch gar nichts verloren, sondern du darfst das ab Anfang des Mutterschutzes für Kind 2 ausgezahlte EG Plus für Kind 1 behalten und bekämst zusätzlich das ggf noch nicht ausgezahlte EG Plus für die Zeit bis 5. April 2019 dazu.
SummBärli
Ok. Hätte jemand ein Musteranschreiben für mich?
Mitglied inaktiv
Ohne deine Kündigung vom Elterngeld Kind 1 hättest du bald 4 Monate Elterngeld zurückzahlen müssen. Aber wenn das kein Problem ist, kannst es auch so lassen. Bsp: Hiermit kündige ich zum 05.01 mein Elterngeld für Kind xxxx geb. am xx.xx.xx. Bitte wandeln Sie das Elterngeld plus in Basis-elterngeld um. Grund: am xx.xx.xx habe ich mein 2. Kind xxx geboren und damit Mutterschaftsgeld erhalten. Mit freundlichen Grüssen
Felica
Wenn es dir egal ist, kannst du das EG ja zurück zahlen. Du verlierst jedenfalls deutlich mehr dadurch. Gehst du auf den Vorschlag der EG-Kasse ein, gewinnst du sehr viel mehr. Den im Grunde genommen, wenn die fest nach dem rechtlichen gehen würden, steht es dir nicht zu und du hast die letzten Monate zu Unrecht EG weiter bezogen. Die von der Kasse bieten die trotz deiner Versäumnisse eine Option das du das Geld nicht verlierst. Denk auch dran, wenn du vor der Geburt von Kind 2 nicht gearbeitet hast, wird es deutlich weniger EG beim nächsten Kind werden. Müssen tust du also wie bereits mehrmals gesagt, gar nichts. Verloren geht dir dann aber was wenn du den Vorschlag nicht annimmst. Also einfachen Dreizeiler das du wie von denen vorgeschlagen rückwirkend die restliche Monate EG Plus in Basis-EG wandeln lässt und um Auszahlung bittest und dich herzlichst für den Tipp bedankst. Ich glaube ich würde denen sogar einen Präsentkorb oder so vorbeibringen wenn man das dürfte. Darf man aber leider nicht, also wäre ein Dankeschön wohl das mindeste. Vielleicht zeigt dir das warum du da gerade so richtig Schwein hast statt Angst davor zu haben das es nachteilig für dich wäre.
Dojii
Tatsächlich ist es gar kein Problem, bereits ausgezahltes Elterngeld Plus rückwirkend in Basiselterngeld umzuwandeln. Die Regelung, dass bereits ausgezahltes Elterngeld nicht mehr verändert werden darf gilt gem. BEEG nämlich ausdrücklich nicht für die Rückumwandlung in Basiselterngeld.
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