Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Kind 2

Frage: Elterngeld Kind 2

Ace-1260

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Meine Lebensgefährtin hat letztes Jahr am 14.09.18 unseren Sohn geboren. Beginn Mutterschutz war der 21.08.18, ihre jetzige Elternzeit endet am 13.09.2019 (12 Monate Basis EZ). Am 14. 09.19 würde sie wieder arbeiten gehen in VZ wie zuvor auch. Nun ist sie erneut Schwanger, vorraussichtlich entbindet sie unser zweites Kind am 23.11.19, Beginn Mutterschutz wäre somit der 12.10.19. Haben wir im Bezug auf das Elterngeld erneut vollen Anspruch auf das EG wie bei Kind 1 plus Geschwisterbonus? Oder wird was uns was gekürzt an Elterngeld? Und welche Monate werden bei uns als Bezugszeiträume herangezogen für die neue Berechnung? Und wir verhält es sich mit der Ausklammerung im Zusammenhang mit dem Mutterschutz? Danke euch, mir raucht langsam der Kopf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nehmen Sie einen Kalender und schauen Sie, was die letzten 12 Mo vor der Geburt waren. Die Monate mit EG/ MG streiechen Sie raus u gehen eben immer weiter zurück. Die 12 ermittelten Monate müssten alles VOR der Geburt von K1 liegen - damit bekommt sie EG wie bei K 1 + Geschwisterbonus. SIe kann auch, wenn der Ag zustimmt, die kurze Zeit mit Verlängerung der EZ verbringen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja ihr bekommt Elterngeld inkl. Geschwister bonus. Alle Monate in dem EG bezogen wurde werden ausgeklammert und mit alten Lohnabrechnungen vor kind 1 ersetzt. Also müsste es gleiche EG sein.


Felica

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Da sie Anspruch auf Urlaub hat über den kompletten neuen Mutterschutz würde ich schauen ob sie damit den Monat überbrücken kann sofern auch noch Resturlaub da ist. Es würde für das neue eg nicht mal einen Unterschied machen wenn sie den Monat die EZ verlängert. Aber bitte nur bis Beginn neuer Mutterschutz. Wird das gleiche EG, Plus geschwisterbonus. Perfektes Timing.


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