Sternschnuppe1988
Hallo Frau Bader, Sie schrieben ja das bei der Elterngeld Berechnung des 2 Kindes , die letzen 12 Mo vor der Geburt genommen u Mo. mit EG u MG ausgeklammert werden. -Bedeutet das wenn ich in EZ beginne TZ zu arbeite das dann auch nur die TZ zur Berechnung genommen wird? -Angenommen man ist nur in EZ dann hieße dies man bekommt nur 300€ plus Geschwisterbonus. Fall Bsp Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre 475€im Monat Kind 1 geb dir 12 April '17 Kind 2 kommt z.b erst Aug. '19 Wie würde dann gerechnet? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, dann kommt es darauf an, was man in der Zeit gemacht hat. Bei TZ zählt eben der Lohn. Liebe Grüße NB
SumSum076
Gehst du ab ca 1. Geburtstag nicht arbeiten, bleibst in EZ bis zum neuen Mutterschutz, dann hast du in der Zeit kein Einkommen (auch nicht mit ElterngeldPlus). Dieses "Nicht-Einkommen" wird beim neuen Elterngeld berücksichtigt mit je 0 Euro - vermindert also deinen neuen Elterngeldanspruch. Gehst du ab ca 1. Geburtstag arbeiten (Vollzeit...Teilzeit), egal ob in Elternzeit oder nicht, dann wird dieses Einkommen bei der Berechnung des neuen Elterngeldes berücksichtigt. Es erhöht deinen neuen Elterngeldanspruch. (ganz einfach gesprochen) Gruß Sabine
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