Sunny-
Hallo Frau Bader. Hätt mal eine Frage. Meine Kleine wird im November 1 Jahr alt und da beginne ich wieder 30 Std zu Arbeiten. Da wir aber nicht lange warten wollen um wieder schwanger zu werden, wollt ich wissen wie es mitm Elterngeld aussehen würde, wenn ich mal angenommen im Nov heuer schwanger werde und im August entbinde. Wie sieht es dann mitm Elterngeld für Kind 2 aus? Wie wird es berechnet? Ich arbeite ja dann quasi ca 7 Monate die 30 Std.woche. Wie sieht es mit der Berechnungsgrundlage der anderen 5 Monate aus? Danke für Ihre Hilfe
Hallo, es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt von Kind 2 angeschaut. Die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 ) bezogen haben, werden herausgerechnet. Liebe Grüße NB
Kornblume2016
Wenn du vor dem Arbeitsantritt Elterngeld bezogen hast, werden die Monate vor der ersten Geburt für die Berechnung genommen.
Kornblume2016
Die anderen fünf Monate werden dann aus der Zeit vor der ersten Entbindung genommen.
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