Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Infos

Frage: Elterngeld Infos

Jailine

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Hallo Frau Bader, da unser Wurm ja Ende Juni / Anfang Juli schlüpfen soll "freunde" ich mich jetzt schon mal mit dem Elterngeldantrag an. So weit ist der ja relativ einleuchtend. Da nur ich Elternzeit nehme muss ich ja wohl auch nur die linke Spalte (Elternteil 1) ausfüllen oder? ET ist der 3.07.2013 Heisst das, dass ich Einkommensnachweise für Mai 2012 bis Mai 2013 einreichen muss? Bekomme ja jeden Monat eine recht detailierte Gehaltsabrechnung. Ich gehe davon aus, das diese dann auch als Einkommensnachweis reichen??? und ich den Arbeitgeberanteil nicht vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss??? Und die anderen Antragsteile muss ich ja dann unausgefüllt beilegen oder sehe ich das falsch? Welche Formulare müssen denn für den Elterngeldantrag noch mit? Geburtsnachweis des Kindes im Original ist klar. Dann wollte ich eine Kopie der Geburtskunde von uns mit geben, und eine Kopie vom Perso. Dann klar, den Antrag an sich und die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate als Kopie. Muss ich diesen Bogen für Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch mit einreichen? Oder genügt es da, wenn ich den Bescheid über den Mutterschutz dann mir dazu packe, den man ja dann von der KK bekommt? Und wie sieht es mit diesem Wisch aus, den der AG noch ausfüllen soll, was nach der Geburt ist. Also ob man dann nach der Geburt noch weiter arbeitet, und ob man Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld bekommt und so. Ich möchte nach der Geburt 3 Jahre zuhause bleiben und nicht arbeiten. Muss ich dieses Formular dann mit einreichen, oder nicht? Sorry für das ganze Palaber, aber ich möcht auch ungern was vergessen beim Antrag. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich nicht unbedingt mehr dazu packen, was ich gar nicht brauche. Danke auf jedenfall schon mal für die Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, - da beide Eltern angegeben werden wegen dem Gesamteinkommen - Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoein­kommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes - doch, der Arbeitgeber muss beide Formulare ausfüllen - Geburtsurkunde muss dazu Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Nein, auch der zweite Elternteil muss in Teil 1 eingetragen werden. Zumindest die Basis-Infos, da die Elterngeldstelle prüfen will, ob ihr zusammen die Einkommensgrenze von (ich mein) 500.000 Euro überschreitet. Wenn du Mutterschaftsgeld erhalten wirst, sind die Monate April 2013 bis Mai 2012 relevant. Wenn du schwangerschaftsbedingt Krankengeld oä erhalten, können weitere Monate hinzukommen. Ob die Gehaltsmitteilungen reichen, musst du mit der Elterngeldstelle klären. Bei uns reichten die aus, bei anderen EG-Stellen nicht. Warum willst du eure Geburtsurkunden mitgeben? Und den Perso? (war bei meinen Anträgen (noch) nicht so). Mit der Bescheinigung übers Mutterschaftsgeld kenn ich mich nicht aus. Wie du Elternzeit machst, ist der Elterngeldstelle egal. Gruß Sabine


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