Jailine
Hallo Frau Bader, da unser Wurm ja Ende Juni / Anfang Juli schlüpfen soll "freunde" ich mich jetzt schon mal mit dem Elterngeldantrag an. So weit ist der ja relativ einleuchtend. Da nur ich Elternzeit nehme muss ich ja wohl auch nur die linke Spalte (Elternteil 1) ausfüllen oder? ET ist der 3.07.2013 Heisst das, dass ich Einkommensnachweise für Mai 2012 bis Mai 2013 einreichen muss? Bekomme ja jeden Monat eine recht detailierte Gehaltsabrechnung. Ich gehe davon aus, das diese dann auch als Einkommensnachweis reichen??? und ich den Arbeitgeberanteil nicht vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss??? Und die anderen Antragsteile muss ich ja dann unausgefüllt beilegen oder sehe ich das falsch? Welche Formulare müssen denn für den Elterngeldantrag noch mit? Geburtsnachweis des Kindes im Original ist klar. Dann wollte ich eine Kopie der Geburtskunde von uns mit geben, und eine Kopie vom Perso. Dann klar, den Antrag an sich und die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate als Kopie. Muss ich diesen Bogen für Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch mit einreichen? Oder genügt es da, wenn ich den Bescheid über den Mutterschutz dann mir dazu packe, den man ja dann von der KK bekommt? Und wie sieht es mit diesem Wisch aus, den der AG noch ausfüllen soll, was nach der Geburt ist. Also ob man dann nach der Geburt noch weiter arbeitet, und ob man Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld bekommt und so. Ich möchte nach der Geburt 3 Jahre zuhause bleiben und nicht arbeiten. Muss ich dieses Formular dann mit einreichen, oder nicht? Sorry für das ganze Palaber, aber ich möcht auch ungern was vergessen beim Antrag. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich nicht unbedingt mehr dazu packen, was ich gar nicht brauche. Danke auf jedenfall schon mal für die Antworten
Hallo, - da beide Eltern angegeben werden wegen dem Gesamteinkommen - Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes - doch, der Arbeitgeber muss beide Formulare ausfüllen - Geburtsurkunde muss dazu Liebe Grüße, NB
SumSum076
Nein, auch der zweite Elternteil muss in Teil 1 eingetragen werden. Zumindest die Basis-Infos, da die Elterngeldstelle prüfen will, ob ihr zusammen die Einkommensgrenze von (ich mein) 500.000 Euro überschreitet. Wenn du Mutterschaftsgeld erhalten wirst, sind die Monate April 2013 bis Mai 2012 relevant. Wenn du schwangerschaftsbedingt Krankengeld oä erhalten, können weitere Monate hinzukommen. Ob die Gehaltsmitteilungen reichen, musst du mit der Elterngeldstelle klären. Bei uns reichten die aus, bei anderen EG-Stellen nicht. Warum willst du eure Geburtsurkunden mitgeben? Und den Perso? (war bei meinen Anträgen (noch) nicht so). Mit der Bescheinigung übers Mutterschaftsgeld kenn ich mich nicht aus. Wie du Elternzeit machst, ist der Elterngeldstelle egal. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt