millchmaedchen
Hallo Frau Bader, meine kleine Tochter ist im April 2014 geboren. Ich war von ihrer Geburt an in Mutterschutz und Elternzeit bis Ende Januar 2015 (also 10 Monate). Mein Partner hat keine Elternzeit genommen. Ich war vor der Geburt Studentin mit Minijob und habe deshalb den Mindestsatz von 300 € Elterngeld erhalten. Nun arbeite ich seit Februar mit regelmäßigem Gehalt. So wie ich es bisher verstanden habe, kann die Elternzeit in den ersten drei Jahren nach der Geburt genommen werden? Können mein Partner und ich also beide (gleichzeitig) nächsten Sommer noch je 2 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten? Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Bezieht es sich auf die Zeit vor der Geburt oder auf die 12 Monate vor Inanspruchnahme der zwei Monate nächsten Sommer? Vielen Dank im Voraus Millchmaedchen
Hallo, EZ ja, EG nein. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Elterngeld bekommt man nur in den ersten 12 bzw 14 Monaten, die sind bei euch ja schon vorbei.
Mitglied inaktiv
Du verwechselst Elterngeld und Elternzeit - das sind verschiedene Dinge. Elternzeit kann JEDES Elternteil bei dem das Kind im Zeitraum der ersten 3 Jahre nehmen. Unabhängig vom anderen Elternzeit. Voraussetzung dafür, man hat einen Arbeitgeber. Elterngeld teilen sich die Eltern, und zwar beide zusammen 14 Monate welche innerhalb der ersten 14 Lebensmonate auch genommen werden müssen. Voraussetzungen dafür, Kind muss bei einem Leben, man muss mindestens 2 volle Lebensmonate nehmen und die ersten beiden Monate werden immer der Mutter zugesprochen. Elternzeit könnt ihr also nehmen - wenn eure AG da zustimmen. Müssen sie nämlich nicht mehr unbedingt, Elterngeld werdet ihr aber für diesen Zeitraum nicht mehr bekommen, das ist durch. Müsst dann halt schauen ob ihr es euch finanziell leisten könnt beide 2 Monate ohne Einkommen aus zukommen. Weil staatliche Unterstützung in Form von Hartz4 oder ähnlichem fällt bei dieser Idee auch weg.
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