Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld in den ersten drei Jahren?

Frage: Elterngeld in den ersten drei Jahren?

millchmaedchen

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine kleine Tochter ist im April 2014 geboren. Ich war von ihrer Geburt an in Mutterschutz und Elternzeit bis Ende Januar 2015 (also 10 Monate). Mein Partner hat keine Elternzeit genommen. Ich war vor der Geburt Studentin mit Minijob und habe deshalb den Mindestsatz von 300 € Elterngeld erhalten. Nun arbeite ich seit Februar mit regelmäßigem Gehalt. So wie ich es bisher verstanden habe, kann die Elternzeit in den ersten drei Jahren nach der Geburt genommen werden? Können mein Partner und ich also beide (gleichzeitig) nächsten Sommer noch je 2 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten? Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Bezieht es sich auf die Zeit vor der Geburt oder auf die 12 Monate vor Inanspruchnahme der zwei Monate nächsten Sommer? Vielen Dank im Voraus Millchmaedchen


sternenfee75

Beitrag melden

Elterngeld bekommt man nur in den ersten 12 bzw 14 Monaten, die sind bei euch ja schon vorbei.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du verwechselst Elterngeld und Elternzeit - das sind verschiedene Dinge. Elternzeit kann JEDES Elternteil bei dem das Kind im Zeitraum der ersten 3 Jahre nehmen. Unabhängig vom anderen Elternzeit. Voraussetzung dafür, man hat einen Arbeitgeber. Elterngeld teilen sich die Eltern, und zwar beide zusammen 14 Monate welche innerhalb der ersten 14 Lebensmonate auch genommen werden müssen. Voraussetzungen dafür, Kind muss bei einem Leben, man muss mindestens 2 volle Lebensmonate nehmen und die ersten beiden Monate werden immer der Mutter zugesprochen. Elternzeit könnt ihr also nehmen - wenn eure AG da zustimmen. Müssen sie nämlich nicht mehr unbedingt, Elterngeld werdet ihr aber für diesen Zeitraum nicht mehr bekommen, das ist durch. Müsst dann halt schauen ob ihr es euch finanziell leisten könnt beide 2 Monate ohne Einkommen aus zukommen. Weil staatliche Unterstützung in Form von Hartz4 oder ähnlichem fällt bei dieser Idee auch weg.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...