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Hallo ich schreib jetzt mal weil ich mich mit dem Elterngeld überhaupt nicht auskenne. Mit dem bisherigen Erziehungsgeld war alles viel leichter. Ich wusste, ich kann bis zum Kindergarteneintritt meiner Kinder Zuhause bleiben und hab 3 Jahre lang Erziehungsgeld bekommen. Wie ist das jetzt mit dem Elterngeld? Das gibt es ja angeblich nur noch 1 Jahr ??? Heißt das ich bin verpflichtet, nach 1 Jahr wieder arbeiten zu gehen und mein Kind in eine Kita abzuschieben, die ich erstens zahlen darf und zweitens bei uns in der Kleinstadt nur 1 vorhanden ist, die im Jahr gerade mal 12 Plätze hat? Also entweder verstehe ich das jetzt falsch oder es ist wirklich so "frech" sag ich mal. Bisher verdiene ich als Tagesmutter 400,- im Monat. Möchte aber nach der Geburt erstmal nur für mein eigenes Kind da sein. Kann ich das jetzt mit dem Elterngeld nur noch 1 Jahr? Also gibt es diese 3 Jahre gar nicht mehr? Liebe Grüße Sabine
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Es gab auch mit dem Erziehungsgeld keine 3 jahre (außer man hatte 3 kinder und wohnte in einem BL wo es Landeserzieungsgeld gibt)
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Hallo, Du könntest Dein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen und wenn Du noch in einem Bundesland lebst, wo es Landeserziehungsgeld gibt (wie hier in Thüringen) bekommst Du im 3. Jahr auch noch Geld. LG Sibs1
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Ich finde es gut, daß man immerhin für ein Jahr 67% seines vorherigen Einkommens vom Staat "geschenkt" bekommt! Für Deine persönliche Lebensplanung (aufgeben des Jobs um für das Kind da sein zu wollen) kann der Vater Staat nichts. Nein, Du biost nicht verpflichtet, nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Der Staat ist aber auch nicht verpflichtet, Deine individuelle Lebensplanung zu finanzieren... Viele Grüße Désirée
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doch, ich habe bei beiden Kindern 3 jahre Erz geld bekommen, und das 2 Jahre lang voll, also 300,- und das 3. Jahr jeweils 200 Euro - und lebe in Bayern
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Landeserziehungsgeld in bayern: Bayern ist neben Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen eines von vier Bundesländern, die ein Landeserziehungsgeld gewähren. Nun können Eltern wählen: Entweder beziehen sie bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld oder sie nutzen die verlängerte Auszahlung des Bundeselterngeldes über zwei Jahre und erhalten dann im dritten Lebensjahr des Kindes die Landesleistungen. Das Landeserziehungsgeld schließt sich also stets lückenlos an die Auszahlung des Bundeselterngeldes an. Quelle: http://www.familienhandbuch.de/cmain/a_Archiv/s_2515.html Viele Grüße Désirée
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Kann man das auf dem Antrag direkt so angeben das man auf 3 Jahre beziehen möchte und nicht nur auf 1 Jahr?
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??? Was bitte drei jahre? Elterngeld gibt es max. 2 Jahre und Landeserziehungsgeld max 1 Jahr... Viele Grüße Désirée
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das meinte ich ja
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Klar kannst Du auf dem Elterngeldantrag angeben, welchen Bezugszeitraum Du wählst. Viele Grüße Désirée
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http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html
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danke dir :-)
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das eine zahlte der bund, das andere das land. und genauso wenig haben elterngeld und elternzeit etwas miteinander zu tun. ich wohne in hessen und da gab und gibt es kein landeserziehungsgeld. ich habe also "nur" 2 jahre erziehungsgeld erhalten und daheim war ich trotzdem jeweils 3 jahre. lg two_kids
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