mayina
hallo bei der geburt verstarb leider mein einer zwilling, ich bekam aber dennoch mutterschutz über 12 wochen nach der entbindung (da ja zwillinge), elterngeld bekam ich allerdings nur für ein kind. (auch soweit ok). allerdings wurde mir elterngeld gekürzt, da ich ja schon soviel (weiterbezahltes gehalt vom AG) im mutterschutz bekommen hab. ist das eigentlich ok? dass das aufgerechnet wird? gruß May-Ina
Hallo, das mit dem Baby tut mir sehr Leid. Aber hier ist die Kürzung leider ok Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, ist ja Einkommen und wird gegengerechnet. 12 Monate bekommen nur die, die vorher nicht gearbeitet haben. Fast alle Arbeitnehmer haben im Endeffekt nur 10 Monate Elterngeld. Wünsche Euch viel Kraft den Verlust zu verarbeiten und viel Freude am Baby.
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