Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld gekürzt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: elterngeld gekürzt?

mayina

Beitrag melden

hallo bei der geburt verstarb leider mein einer zwilling, ich bekam aber dennoch mutterschutz über 12 wochen nach der entbindung (da ja zwillinge), elterngeld bekam ich allerdings nur für ein kind. (auch soweit ok). allerdings wurde mir elterngeld gekürzt, da ich ja schon soviel (weiterbezahltes gehalt vom AG) im mutterschutz bekommen hab. ist das eigentlich ok? dass das aufgerechnet wird? gruß May-Ina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das mit dem Baby tut mir sehr Leid. Aber hier ist die Kürzung leider ok Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ja, ist ja Einkommen und wird gegengerechnet. 12 Monate bekommen nur die, die vorher nicht gearbeitet haben. Fast alle Arbeitnehmer haben im Endeffekt nur 10 Monate Elterngeld. Wünsche Euch viel Kraft den Verlust zu verarbeiten und viel Freude am Baby.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr der Elternzeit meiner Tochter und beziehe kein Elterngeld mehr (wurde nur für ein Jahr beantragt). Nun bin ich erneut schwanger (ET Mitte Juli 2016). Ich werde aber ab Februar einen Minijob ausführen. Nun meine Fragen: - Darf ich im Mutterschutz einen Minijob ausführen (Verdienst ca. ...

Hallo. Ich bin zur Zeit in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr und habe deshalb einen 400 € Job. Nun bin ich nochmal schwanger und bekäme nach Geburt dementsprechend den Mindestsatz von Elterngeld, würde diesen gerne auf 2 Jahre beantragen. Nun ist meine Frage, könnte ich den 400 € Job behalten oder würde mir dann das Elterngeld in irg ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...