ciucas
Hallo. Ich bin zur Zeit in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr und habe deshalb einen 400 € Job. Nun bin ich nochmal schwanger und bekäme nach Geburt dementsprechend den Mindestsatz von Elterngeld, würde diesen gerne auf 2 Jahre beantragen. Nun ist meine Frage, könnte ich den 400 € Job behalten oder würde mir dann das Elterngeld in irgendeiner Art gekürzt ?
Hallo, Sie bekommen dann trotzdem den Mindessatz, den kann man nicht mehr kürzen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Den Mindestsatz kann man nicht kürzen.
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