Bleamal83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr der Elternzeit meiner Tochter und beziehe kein Elterngeld mehr (wurde nur für ein Jahr beantragt). Nun bin ich erneut schwanger (ET Mitte Juli 2016). Ich werde aber ab Februar einen Minijob ausführen. Nun meine Fragen: - Darf ich im Mutterschutz einen Minijob ausführen (Verdienst ca. 300€ monatlich bei ca. 35 Std. monatlich)? - Da ich nicht mehr gearbeitet habe, bekomme ich ja wahrscheinlich für die zweite Elternzeit nur den Mindestsatz von 300€ an Elterngeld. Wird mir das dann durch den Minijob gekürzt? Oder vielleicht positiv aufgestockt? Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, es wird um einen geringen Betrag aufgestockt Liebe Grüße NB
sterntaler82
Nein wird nicht gekürzt! Ich war Freitag bei der Elterngeld stelle und man hat mir gesagt das ich sofort arbeiten dürfte, auch Teilzeit und es ist egal ob du dir den mindessatz dir auf ein Jahr oder als Elterngeld plus auf zwei Jahre auszahlen lässt.
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