Bleamal83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr der Elternzeit meiner Tochter und beziehe kein Elterngeld mehr (wurde nur für ein Jahr beantragt). Nun bin ich erneut schwanger (ET Mitte Juli 2016). Ich werde aber ab Februar einen Minijob ausführen. Nun meine Fragen: - Darf ich im Mutterschutz einen Minijob ausführen (Verdienst ca. 300€ monatlich bei ca. 35 Std. monatlich)? - Da ich nicht mehr gearbeitet habe, bekomme ich ja wahrscheinlich für die zweite Elternzeit nur den Mindestsatz von 300€ an Elterngeld. Wird mir das dann durch den Minijob gekürzt? Oder vielleicht positiv aufgestockt? Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, es wird um einen geringen Betrag aufgestockt Liebe Grüße NB
sterntaler82
Nein wird nicht gekürzt! Ich war Freitag bei der Elterngeld stelle und man hat mir gesagt das ich sofort arbeiten dürfte, auch Teilzeit und es ist egal ob du dir den mindessatz dir auf ein Jahr oder als Elterngeld plus auf zwei Jahre auszahlen lässt.
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Hallo. Ich bin zur Zeit in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr und habe deshalb einen 400 € Job. Nun bin ich nochmal schwanger und bekäme nach Geburt dementsprechend den Mindestsatz von Elterngeld, würde diesen gerne auf 2 Jahre beantragen. Nun ist meine Frage, könnte ich den 400 € Job behalten oder würde mir dann das Elterngeld in irg ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
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