Knatzliese
Hallo, Ich habe einen knapp neun Monate alten Sohn und meine Elternzeit endet an 29.08.2021. Ich arbeite normalerweise in einem Pflegeheim. Durch die Coronapandemie wurde mir in der ersten SS ein BV ausgesprochen. Nun stellt sich mir die Frage, wie sich das Elterngeld für unser Baby Nummer 2 berechnen würde (Ich bin zur Zeit in der 9+2 SSW),falls man mich wieder ins BV schickt. LG Katrin
Hallo, ab dem ersten Arbeitstag bekommen Sie ja trotz evtl. BV den vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
MamaausM
Wenn du an deinem ersten Arbeitstag im August ins BV geschickt wirst, bekommst du Lohnfortzahlung wie vereinbart. Diese Lohnabrechnung zählt ganz normal zum neuen Elterngeld. Es sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt, wobei Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt werden. Bei dir alles bis dein ersten Kind 1 Jahr alt wird.
Knatzliese
Danke für die schnellen Antworten, das beruhigt mich jetzt ein wenig
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