Aniene72
Hallo Frau Bader, im Juni habe ich von dem BSG-Urteil mitbekommen, in dem beiden Elternteilen für ihre Zwillinge Elterngeld zugesprochen wurde und das künftig zur gängigen Praxis werden soll. Ich dachte, das wäre für mich nicht mehr relevant, da meine Zwillinge 2009 geboren wurden und somit habe ich das Thema irgendwo ganz hinten im Gedächtnis abgelegt. Nun kam heute eine Zwillingsmutter auf mich zu und riet mir, einen Überprüfungsantrag zu stellen, da alle ab 01.01.2009 geborenen Zwillinge einen Anspruch haben. Nach etwas Recherche stelle ich nun aber fest, dass das doppelte Elterngeld nicht - wie angepriesen! - für zwei Kinder gezahlt werden soll, sondern nur für zwei Elternteile, wenn diese die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Daraus ergeben sich für mich einige Fragen. Ist das Ganze nun eine reine Auslegungsfrage, bleibt da ein Ermessensspielraum? - Elterngeld für zwei Kinder, oder Elterngeld für zwei Elternteile? Irgendwie erscheint mir das Urteil überhaupt nicht überlegt zu sein. Ich selbst bin alleinerziehend von Geburt meiner Zwillinge an und musste die komplette Elternzeit alleine bewältigen. Das Urteil benachteiligt gewissermaßen Alleinerziehende, die ohnehin schon den höheren finanziellen Aufwand haben, da sie von nur einem Einkommen leben und die Belastungen der Zwillingsbabyzeit vollkommen alleine tragen. Zusätzlich ist die Ausfallzeit aus dem Beruf in der Regel bei Alleinerziehenden auch viel höher, weil eben ein Partner fehlt, der einen Teil der Elternzeit für sich beanspruchen könnte, um die Mutter zu entlasten. Ich war ganze drei Jahre in Elternzeit und konnte dann erst wieder in den Beruf einsteigen, als ich einen Kita-Platz bekam. Ich hatte 14 Monate Elterngeld + 300 Euro Bonus. Was gilt nun? Elterngeld für die Eltern? Oder Elterngeld je Kind? Das BSG sagt ja: "Elterngeld für jedes Kind"...da stimmt da was nicht. Zum 31.12.2013 läuft die Frist für die nachträglichen Elterngeldanträge für die 2009 geborenen Zwillinge aus. Raten Sie mir, einen Antrag zu stellen und in Widerspruch zu gehen bei Ablehnung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Annett
Hallo, sie können jetzt noch für den zweiten Zwilling Elterngeld für die Partner Monate erhalten. Liebe Grüße, NB
EvaMaria1977
Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202248.html Das giltet auch für Alleinerziehende mit Zwillingen! Ich hoffe, das einsetzen des Linkes ist erlaubt
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