Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Zwillinge alleinerziehender Mütter?

Frage: Elterngeld für Zwillinge alleinerziehender Mütter?

Aniene72

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, im Juni habe ich von dem BSG-Urteil mitbekommen, in dem beiden Elternteilen für ihre Zwillinge Elterngeld zugesprochen wurde und das künftig zur gängigen Praxis werden soll. Ich dachte, das wäre für mich nicht mehr relevant, da meine Zwillinge 2009 geboren wurden und somit habe ich das Thema irgendwo ganz hinten im Gedächtnis abgelegt. Nun kam heute eine Zwillingsmutter auf mich zu und riet mir, einen Überprüfungsantrag zu stellen, da alle ab 01.01.2009 geborenen Zwillinge einen Anspruch haben. Nach etwas Recherche stelle ich nun aber fest, dass das doppelte Elterngeld nicht - wie angepriesen! - für zwei Kinder gezahlt werden soll, sondern nur für zwei Elternteile, wenn diese die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Daraus ergeben sich für mich einige Fragen. Ist das Ganze nun eine reine Auslegungsfrage, bleibt da ein Ermessensspielraum? - Elterngeld für zwei Kinder, oder Elterngeld für zwei Elternteile? Irgendwie erscheint mir das Urteil überhaupt nicht überlegt zu sein. Ich selbst bin alleinerziehend von Geburt meiner Zwillinge an und musste die komplette Elternzeit alleine bewältigen. Das Urteil benachteiligt gewissermaßen Alleinerziehende, die ohnehin schon den höheren finanziellen Aufwand haben, da sie von nur einem Einkommen leben und die Belastungen der Zwillingsbabyzeit vollkommen alleine tragen. Zusätzlich ist die Ausfallzeit aus dem Beruf in der Regel bei Alleinerziehenden auch viel höher, weil eben ein Partner fehlt, der einen Teil der Elternzeit für sich beanspruchen könnte, um die Mutter zu entlasten. Ich war ganze drei Jahre in Elternzeit und konnte dann erst wieder in den Beruf einsteigen, als ich einen Kita-Platz bekam. Ich hatte 14 Monate Elterngeld + 300 Euro Bonus. Was gilt nun? Elterngeld für die Eltern? Oder Elterngeld je Kind? Das BSG sagt ja: "Elterngeld für jedes Kind"...da stimmt da was nicht. Zum 31.12.2013 läuft die Frist für die nachträglichen Elterngeldanträge für die 2009 geborenen Zwillinge aus. Raten Sie mir, einen Antrag zu stellen und in Widerspruch zu gehen bei Ablehnung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Annett


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie können jetzt noch für den zweiten Zwilling Elterngeld für die Partner Monate erhalten. Liebe Grüße, NB


EvaMaria1977

Beitrag melden

Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202248.html Das giltet auch für Alleinerziehende mit Zwillingen! Ich hoffe, das einsetzen des Linkes ist erlaubt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

zu meiner Situation bin Studentin habe im September ein Kind bekommen und bin Alleinerziehend. Hab Elterngeld beantragt und es heißt ja alleinerziehende hätten anspruch auf 14 Monate Erziehungsgeld. Hab heute den Bescheid bekommen, darin steht hätt nur Anspruch auf 12 Monate und das einem nur 14 Monate zustehen wenn eine Minderung des Einkommens a ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...