Mitglied inaktiv
zu meiner Situation bin Studentin habe im September ein Kind bekommen und bin Alleinerziehend. Hab Elterngeld beantragt und es heißt ja alleinerziehende hätten anspruch auf 14 Monate Erziehungsgeld. Hab heute den Bescheid bekommen, darin steht hätt nur Anspruch auf 12 Monate und das einem nur 14 Monate zustehen wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolg. Ich kann aber mein Studium nicht regulär weiterverfolgen, sprich weniger Veranstaltungen besuchen als ohne Kind. Ich kann mit dem Kind ja auch kein 400 Euro Job annehmen.Wie leg ich am besten Widerspruch einlegen? Hat das überhaupt Sinn
Hallo, ein Urteil dazu habe ich nicht gefunden. Aber Sie können ja nicht weiter studieren-ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Liebe Grüsse, Nb
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