Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für zweites Kind nach vorz. Beendigung der Elternzeit fürs Erste?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld für zweites Kind nach vorz. Beendigung der Elternzeit fürs Erste?

hamsterbcke

Beitrag melden

Hallo, ich bin noch bis Mai 2014 in Elternzeit ( 3 Jahre) meines ersten Kindes. Im Nov. 2013 erwarten wir unser zweites Kind. Nun weiß ich, das ich bis zum letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig kündigen kann, um das volle Mutterschaftsteld zu erhalten. Da für mich direkt darauf die Elternzeit für das zweite Kind beginnen wird, würde mich interessieren wie die Berechnung des Elterngeldes erfolgen wird. Da es doch ein glatter und lückenloser Übergang sein wird müssten doch eigentlich die letzten 12 Monate vor der ersten Schwangerschaft ausschlaggebend sein. Oder tritt in diesem Fall doch nur der Sockelsatz von 300 E in Kraft? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort! Vielen Dank schon mal. Gruß.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Demnach hast Du die 12 Monate vor neuem Mutterschutz nicht gearbeitet, also 300€ plus 75€ Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Du hast kein neues Elterngeld erwirtschaftet, welches höher ist als der Sockelbetrag. Werden Wohngeld oder andere soziale Leistungen derzeit bezogen, dann ist das neue Elterngeld als Einkommen zu werten und wird verrechnet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit seid 6 Monaten und wir basteln bereits an kind nummer 2. Elterngeld bekomme ich noch 6 Monate lang. Ich weiß das ich die Elternzeit frühzeitig zum mutterschutz kündigen kann. Ich weiß auch das ich sie frühzeitig Kündigen kann um wieder zu arbeiten. In meinem job würde ich, wenn ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt. Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder ...

Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen bzgl. des Elterngeldes bei einer zweiten Geburt innerhalb von 24 monatiger Elternzeit. Ich bin verbeamtete Lehrerin und erhalte Elterngeld Plus, also die Hälfte des Elterngeldes auf 2 Jahre verteilt. Mein erstes Kind ist im Dezember 2017 zur Welt gekommen. Meine Elternzeit geht noch bis nächstes Jahr D ...

Hallo Frau Bader, Unsere Tochter kam am 07.09.2017 zur Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt erwarten wir unser zweites Kind, der errechnete ET ist der 23.01.19. Ich habe meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes am 12.12.18 unterbrochen. Meine Frage ist nun: Kann ich die nicht in Anspruch genommenen Elternzeit von Kind 1 ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage in meinem (etwas umfangreichen Fall). Mein erstes Kind ist am 19.1.18 geboren worden. In der Mutterschutzzeit und der aktuell laufenden Elternzeit (in der ich Elterngeld Plus beantragt habe und nebenbei 14,5h Wochenstunden arbeite) habe ich einen höheren Abschluss erzielt und würde demnach in eine höh ...

Hallo! Ich wurde während der ersten Elternzeit erneut schwanger und habe diese nun vorzeitig beendet, um Mutterschutzleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein 1. Kind ist bei der Geburt des Geschwisterchens ca. 20 Monate alt. Nach dem Mutterschutz möchte ich direkt wieder in EZ gehen, voraussichtlich bis zum 3. Geburtstag von Kind 2. Zusätzlich zu ...

Hallo Frau Bader Folgendes - ich habe noch Elternzeit von meinem ersten Kind, diese würde ich ganz gerne noch aufbrauchen, um möglichst lange Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Kombiniert mit Elterngeld Plus. Wir überprüft, für welches Kind ich gerade in EZ bin? Mir schwebt folgendes Model vor: nach Geburt von K2 12 Monate EZ einreichen, ...

Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich werde aus den Informationen im Internet einfach nicht schlau. Ich befinde mich derzeit noch bis Dezember 22 in elternzeit für unser erstes Kind (geboren im März 21). Nun bin ich erneut schwanger und das zweite Kind soll im September 22 kommen, also noch während der laufenden Elternzeit. Erhal ...

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...