Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Ich plane nach Geburt unseres Kindes für 14 Monate zu Hause zu bleiben, mein Mann daran anschließend für 6 Monate. Kann mein Mann das Elterngeld für den 13. und 14. Monat bekommen (also zunächst ich 12 Monate Elterngeld, dann kein Elterngeld für zwei Monate und dann er für zwei Monate) oder müssen diese Vätermonate zwangsweise auch innerhalb der ersten 14 Lebensmonate genommen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort Dana K.
Hallo, Si emeinen das EGH in den Monaten 15. + 16? Nein, das geht nicht. Es muss in den ersten 14 Mo. bezogen werden Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das BEEG sagt klar, dass EG für die / während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gewährt wird. Er kann aber parallel zur Mutter in EZ gehen und dann auch paralll EG beziehen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Es geht auch deshalb nicht, weil es insgesamt nur 14 x Elterngeld gibt. Wenn du also 12 Monate Elterngeld beziehst, kann dein Mann nur noch 2x Elterngeld bekommen. Und er muss min 2 nehmen, damit ihr Anspruch auf die 14 habt. Ohne Bezahlung kann er natürlich Elternzeit nehmen soviel und wann er möchte (max 3 Jahre bis zum 3.Geburtstag) Gruß Sabine
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