Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Selbstständige

Frage: Elterngeld für Selbstständige

Lucyinthesky1980

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit Januar 2020 gefördert vom Existenzgründerzuschuss selbstständig, aber habe Corona-bedingt neben dem Zuschuss kaum Umsatz erzielt bislang. Im August kommt unser 2. Kind zur Welt. Anspruch auf Mutterschutz und entsprechend Geld der Krankenkasse besteht nicht. Ich wollte daher direkt ab August für 12 Monate Elterngeld beantragen. Bekomme ich so den Basis-Satz? Ab Ende September würde ich gerne wieder arbeiten. Wird erzielter Umsatz dann direkt mit dem Elterngeld verrechnet? Und hätte ich mit plus dabei Vorteile? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und Empfehlung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist der Verdienst des letzten abgeschglossenen Jahres vor der Geburt. Wenn in diesem EG (bis zum 14 LM) oder MG bezogen wurde, kann man weiter zurückrechnen. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

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Wie hast du den in 2019 verdient? Es werden ja eigentlich die letzten 12 Monate für die Berechnung herangezogen. Bei Selbstständigen muss aber ein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegen.


Felica

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Bei dir werden nicht die 12 Monate vor Mutterschutz bzw Geburt genommen sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Das wäre also dein Einkommen das du in 2019 hattest. Das unabhängig von Corona, begründet ist das durch die Selbstständigkeit. Da gibt es auch keine Alternative. Wäre also auch ohne corona so. Sofern du planst direkt nach der Geburt wieder zu arbeiten empfehle ich EG plus. Da ist die freigrenze was du zuverdienen darfst größer. Ausser du bekommst eh nur mindestsatz, dann ist es egal. Weniger als 300 € bzw 150 € kann es nicht geben.


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