AnschaCR
Kind 2 wird im 10. LM von Kind 1 geboren. Können die letzten beiden EG Monate von Kind 1 und die ersten beiden EG Monate von Kind 2 halbiert werden um in Summe wieder auf den vorherigen Satz zu kommen und insgesamt länger Elterngeld zu beziehen?
Hallo, es lohnt sich trotzdem, die erste EZ zu unterbrechen und dann das volle MG zu bekommen. Mutterschaftsleistungen, die der Mutter für die Zeit während der Mutterschutzfristen eines weiteren Kindes zustehen, werden auf das zustehende Elterngeld angerechnet, so lange sich beide Leistungen überschneiden. Dies kann der Fall sein, wenn noch in der Bezugszeit des Elterngeldes für das erste Kind bereits das zweite Kind geboren wird. Die Mutter erhält dann bei fortgesetztem Elterngeldbezug einen Freibetrag von 300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus für das erste Kind. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man verschenkt das Mutterschaftsgeld - sofern man einen AG hat. Das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 gibt es nämlich nur dann als Frau, wenn man die laufende EZ von Kind zum neuen Mutterschutz beendet. Und da Frau dann in der Regel in VZ ist, bekommt man dann eben kein EG (mehr). Und für die ersten beiden Monate EG für Kind2 gibt es dann ja auch Mutterschaftsgeld. Solltest Du keinen AG haben und eh nur den Mindestsatz bekommen und auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, dann würde ich da mal gezielt bei der Elterngeld-Kasse nachfragen.
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