April_Baby
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit mit Kind 1 in Elternzeit und gehe auch erst wieder Arbeiten (Teilzeit in Elternzeit) wenn Kind 1 16/17 Monate alt ist. Wir möchten dann zeitnah Kind 2 bekommen. Wie werden die 4/5 Monate beim Elterngeld für Kind 2 berücksichtigt, in denen ich in EZ war, aber keine Einkünfte hatte? Vielen Damk!
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Die Monate, in denen Sie Basis-Elterngeld bezogen haben, werden herausgerechnet, ebenso die MG Monate. Alle anderen Monate zählen mit null Euro. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Mit 0€ pro Monat.
April_Baby
Wird das EG, wenn 1-2 Monate mit 0€ angesetzt werden geringer, als wenn 12 Monate mit Einkommen angesetzt werden?
Sternenschnuppe
Klar. 67% von 12x 1000€ oder 67% von 10x 1000€ + 2x0€ sind doch weniger.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Suche hat leider nicht die gesuchte Antwort auf meine Frage gegeben, weshalb ich mich nochmal direkt an sie wende. Mein Sohn wird Ende September 2 Jahre alt. Für ihn habe ich die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld (knapp 1400€/Monat) bezogen. Danach war ich weiter zu Hause ohne Einkünfte. Bislang bin ich davon ausgegan ...
Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig in eigener Praxis und habe meine Elternzeit auf 18 Monate verlängert, bekomme daher die letzten 6 Monate kein Elterngeld mehr. Fliesst das "nicht"-Einkommen dieser letzten 6 Monate der Elternzeit in die Berechnung für das nächste Kind mit ein oder zählt dann auch das Einkommen vor der Geburt des ersten Kin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Erzieherin, ich werde vermutlich zum Ende meines Praktikums in der Kita einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen, dieser würde dann allerdings erst einige Monate später greifen, da ich noch Zeit für meine Facharbeit habe. Ich wünsche mir ein zweites Kind und plane nich ...
Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten