Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Geschwisterkind

Frage: Elterngeld für Geschwisterkind

Lexa

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, es freut mich hier die Möglichkeit zu haben Fragen an Experten zu richten. Unser Sohn kam am 25. September 2017 zur Welt. Mein Mutterschutz begann am 08. September 2017. Mutterschaftsgeld habe ich vom 25. September 2017 bis 12. Januar 2018 bezogen. Vom 13. Januar 2018 bis 24. Mai 2019 beziehe ich ein entsprechend gekürztes Elterngeld (Elterngeld Plus). Derzeit stehe ich in keinem Beschäftigungs-/ Arbeitsverhältnis, da mein befristeter Vertrag während der Elternzeit zum 31. Januar 2018 ausgelaufen ist. Bevor ich wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen möchte, wünschen sich mein Mann und ich uns für unseren Sohn sobald wie möglich ein Geschwisterchen. Ich habe per Kaiserschnitt entbunden, so dass ich ca. 1 Jahr warten muss bis ich wieder schwanger darf. Da ich durch künstliche Befruchtung schwanger wurde und das Geschwisterchen aus einem Kryotransfer folgen würde, ist der Zeitpunkt der Schwangerschaft grds. steuerbar. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. wann wäre der beste Zeitpunkt um erneut schwanger zu werden, bzw. wann wäre der günstigste Zeitpunkt für die Geburt unseres 2. Kindes, um mehr als die 300 EUR Basis Elterngeld pro Monat zu erhalten? 2. wie erfolgt die Berechnung/ Ausklammerung von Monaten für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind? 3. ist der ET für die Berechnung entscheidend oder wird die Berechnung/ Korrektur der Berechnung nach dem tatsächlichen Geburtstermin erfolgen? 4. was gäbe es außer der Beantragung des Geschwisterbonus' und der vorzeitigen Beendigung des derzeitigen Elterngeldes (mit der Bitte um vorzeitige Auszahlung, um eine Anrechnung auf das 2. Elterngeld zu vermeiden) bei eventueller Elterngeldüberschneidung sonst noch zu beachten? Besten Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Lexa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. So schnell wie möglich 2. Man nimmt die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Elterngeld Monate vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat undMg-Monate 3. Der tatsächliche Geburtstermin 4. Sinnvoll ist es, sich das Elterngeld vom ersten Kind vorher auszahlen zu lassen, da es sonst angerechnet wird Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Ausgeklammert werden bei EGplus 14 Monate ab Geburt - sprich, ab Dezember 2018 hast du Nullrunden. Du solltest schauen, dass du vor der Geburt noch Arbeit findest (sofern Kindeebetreuung gegeben) , sonst wird das ein geringes EG mit vielen Nullrunden. Ihr werdet ja dann frühestens im Oktober den Kryotransfer machen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der erste Kryotransfer glückt...!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...