Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Geschwisterkind

Frage: Elterngeld für Geschwisterkind

Lexa

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Hallo Frau Bader, es freut mich hier die Möglichkeit zu haben Fragen an Experten zu richten. Unser Sohn kam am 25. September 2017 zur Welt. Mein Mutterschutz begann am 08. September 2017. Mutterschaftsgeld habe ich vom 25. September 2017 bis 12. Januar 2018 bezogen. Vom 13. Januar 2018 bis 24. Mai 2019 beziehe ich ein entsprechend gekürztes Elterngeld (Elterngeld Plus). Derzeit stehe ich in keinem Beschäftigungs-/ Arbeitsverhältnis, da mein befristeter Vertrag während der Elternzeit zum 31. Januar 2018 ausgelaufen ist. Bevor ich wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen möchte, wünschen sich mein Mann und ich uns für unseren Sohn sobald wie möglich ein Geschwisterchen. Ich habe per Kaiserschnitt entbunden, so dass ich ca. 1 Jahr warten muss bis ich wieder schwanger darf. Da ich durch künstliche Befruchtung schwanger wurde und das Geschwisterchen aus einem Kryotransfer folgen würde, ist der Zeitpunkt der Schwangerschaft grds. steuerbar. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. wann wäre der beste Zeitpunkt um erneut schwanger zu werden, bzw. wann wäre der günstigste Zeitpunkt für die Geburt unseres 2. Kindes, um mehr als die 300 EUR Basis Elterngeld pro Monat zu erhalten? 2. wie erfolgt die Berechnung/ Ausklammerung von Monaten für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind? 3. ist der ET für die Berechnung entscheidend oder wird die Berechnung/ Korrektur der Berechnung nach dem tatsächlichen Geburtstermin erfolgen? 4. was gäbe es außer der Beantragung des Geschwisterbonus' und der vorzeitigen Beendigung des derzeitigen Elterngeldes (mit der Bitte um vorzeitige Auszahlung, um eine Anrechnung auf das 2. Elterngeld zu vermeiden) bei eventueller Elterngeldüberschneidung sonst noch zu beachten? Besten Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Lexa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. So schnell wie möglich 2. Man nimmt die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Elterngeld Monate vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat undMg-Monate 3. Der tatsächliche Geburtstermin 4. Sinnvoll ist es, sich das Elterngeld vom ersten Kind vorher auszahlen zu lassen, da es sonst angerechnet wird Liebe Grüße NB


malini

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Ausgeklammert werden bei EGplus 14 Monate ab Geburt - sprich, ab Dezember 2018 hast du Nullrunden. Du solltest schauen, dass du vor der Geburt noch Arbeit findest (sofern Kindeebetreuung gegeben) , sonst wird das ein geringes EG mit vielen Nullrunden. Ihr werdet ja dann frühestens im Oktober den Kryotransfer machen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der erste Kryotransfer glückt...!


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