Elterngeld: Frage zur Berücksichtigung der Monate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld: Frage zur Berücksichtigung der Monate

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen - ich finde weder in der offiziellen Elterngeld-Broschüre noch im Elterngeld-Forum eine eindeutige Antwort auf meine Frage: Ich erwarte im Juli 07 Nachwuchs. Gearbeitet habe ich bis Dez. 06, dann musste ich meinen Job wegen Umzugs (wg. Job meines Mannes) kündigen. Seit 01.01.2007 bin ich daher am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet. Jetzt bin ich jedoch wegen Komplikationen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben, vermutlich werde ich bis zur Geburt krankgeschrieben sein. Meine Frage: welche Monate fließen jetzt in die Elterngeld-Berechnung ein? Wegen der Krankschreibung kann ich mir ja momentan keinen neuen Job suchen – fällt dieser Umstand auch unter „schwangerschaftsbedingten Lohnausfall“, sodass die Monate ab Jan. 07 NICHT berücksichtigt werden? Oder muss man für die Regelung "schwangerschaftsbedingter Lohnausfall" zwingend bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen? Ich hoffe, Sie können mir helfen! Vielen Dank, anna

Mitglied inaktiv - 10.01.2007, 11:07



Antwort auf: Elterngeld: Frage zur Berücksichtigung der Monate

Hallo, Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken. Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2007



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